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Klimagerätehersteller „Remko“ veröffentlicht Prospekt mit unzureichenden Angaben zur Energiekennzeichnung! Beim Verkauf von sog. „Weißer Ware“ im Internet haben Online-Händler umfangreiche technische Leistungsdaten (zur Energiekennzeichnung) zu veröffentlichen. Aber woher bezieht man derlei Informationen? Hersteller-Prospekten sollte man jedenfalls nicht blindlings trauen – wie ein aktueller Fall der IT-Recht Kanzlei zeigt!
Klimagerätehersteller "UNIMET GmbH & Co. Zentral-KG" versorgt Online-Händler mit unzureichenden Angaben zur Energiekennzeichnung! Die IT-Recht Kanzlei berichtete bereits von der Unsitte so manchen Klimageräteherstellers, der seine Zwischenhändler mit unzureichenden Leistungsdaten zur Energiekennzeichnung seiner Produkte versorgte. Nun wurde erneut ein Online-Händler abgemahnt, der sich beim Verkauf eines Klimageräts auf die Leistungsdaten des Herstellers - diesmal der UNIMET GmbH & Co. Zentral KG - verlassen hatte. Das Problem: Die Daten erwiesen sich im nachhinein als unvollständig.
Klimagerätehersteller REMKO bessert nach Mit News vom 30. Mai 2008 berichtete die IT-Recht Kanzlei, dass die in den "REMKO"-Prospekten enthaltenen Leistungsdaten nicht den rechtlichen Energiekennzeichnungsvorschriften genügen. Nun reagierte der Klimagerätehersteller REMKO und teilte der IT-Recht Kanzlei mit, dass mittlerweile alle Angaben gemäß der Durchführungsrichtlinie 2002/31/EG im Internet nachgebessert worden seien.
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