Es wurden 6 Artikel zu Ihrer Suchanfrage nach "keine marke" gefunden.
Unzulässig ist: die Registrierung von Elektrogeräten unter dem Markenbegriff ,,fremde/wechselnde Marke''Der Bayrische Verwaltungsgerichtshof entschied mit dem Beschluss vom 07.09.2009 (Az. 20 ZB 09.1694), dass eine Registrierung mehrerer Geräte unter dem Markennamen ,,fremde/wechselnde Marke'' nicht die gesetzlichen Voraussetzungen für eine Registrierung erfüllt.
Abmahnsicher: Der Verkauf von Ersatz- und Zubehörteilen!In der Vergangenheit ist es beim Verkauf von Ersatz – wie auch Zubehörteilen im Internet immer wieder zu Rechtsstreitigkeiten gekommen. Dabei bestehen sowohl auf Seiten der Originalhersteller wie auch auf Seiten der Drittanbieter erhebliche Rechtsunsicherheiten. Ist es bspw. erlaubt Ersatzsteile zu einer fremden Hauptware zu verbreiten? Wenn ja, wie bewerben Drittanbieter rechtssicher ihre Waren? Darf man für nachgebaute Ersatzteile die Bestellnummern des Originalherstellers benutzen? Der nachfolgende Beitrag gibt Antworten.
Klimagerätehersteller "UNIMET GmbH & Co. Zentral-KG" versorgt Online-Händler mit unzureichenden Angaben zur Energiekennzeichnung! Die IT-Recht Kanzlei berichtete bereits von der Unsitte so manchen Klimageräteherstellers, der seine Zwischenhändler mit unzureichenden Leistungsdaten zur Energiekennzeichnung seiner Produkte versorgte. Nun wurde erneut ein Online-Händler abgemahnt, der sich beim Verkauf eines Klimageräts auf die Leistungsdaten des Herstellers - diesmal der UNIMET GmbH & Co. Zentral KG - verlassen hatte. Das Problem: Die Daten erwiesen sich im nachhinein als unvollständig.
Versuch einer Begriffserläuterung: Laut Elektrogesetz das Inverkehrbringen eines ElektrogerätesJeder Hersteller steht laut § 6 Abs. 2 Sätze 1 bis 3 ElektroG in der Pflicht, sich bei der Stiftung EAR registrieren zu lassen, bevor es zum Inverkehrbringen von Elektro- oder Elektronikgeräten in Deutschland kommt. Nur, wann ist die Rede eines tatsächlichen Inverkehrbringens in Deutschland? Der folgende Beitrag der IT-Recht Kanzlei beschäftigt sich mit diesem Thema.
Abmahngefahr bei fehlender Grundpreisangabe in eBay-AngebotenWer als Online-Händler bei eBay mit Waren handelt, die in Fertigpackungen, offenen Packungen oder als Verkaufseinheiten ohne Umhüllung nach Gewicht, Volumen, Länge oder Fläche angeboten werden, muss nach der Preisangabenverordnung neben dem Produktendpreis auch den Grundpreis bezogen auf eine bestimmte Mengeneinheit angeben, wenn die Ware auch oder nur über die „Sofort Kaufen“-Option angeboten wird.
Abmahnung bei eBay, Amazon und Online-Shops - Auflistung gängiger Abmahngründe (Update: 223 Abmahngründe!)Abmahnungen bei eBay, Amazon und Online-Shops: Die IT-Recht-Kanzlei veröffentlicht nachfolgend eine Liste, die mehr als 200 gängige Abmahngründe auflistet. Diese Liste erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit und sagt nichts darüber aus, ob die genannten Abmahngründe tatsächlich wettbewerbsrechtlich relevant sind. Eines wird jedoch deutlich: Nahezu unüberschaubar sind die Rechtsvorschriften geworden, die beachtet werden müssen - beinahe endlos scheinen die Informations- und Hinweispflichten der Händler zu sein.
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