Es wurden 4 Artikel zu Ihrer Suchanfrage nach "keinesfalls allgemeinen" gefunden.
Sie hilft nicht, ist keinesfalls ungefährlich, aber jeder hat sie - Die salvatorische KlauselFüttert man Google mit den Schlagwörtern „Salvatorische Klausel” und „AGB”, spuckt die Suchmaschine einem etwa 290.000 Treffer aus – folglich enthalten immer noch eine irrwitzige Zahl an Allgemeinen Geschäftsbedingungen eine solche Klausel. Dies ist nicht wirklich verständlich, da die „salvatorische” Klausel bestenfalls unschädlich ist, sich aber im ungünstigsten Falle bei einer schlampigen Formulierung gar als Abmahngefahr entpuppen kann.
LG Leipzig: Angaben zum Vertragsschluss sind unabdingbarIhnen als Online-Händler(in) wird es nicht leicht gemacht in Deutschland rechtssicher (bzw. abmahnsicher) Waren zu verkaufen. Ein Beispiel gefällig? Wie folgt sieht eine Auswahl der gesetzlichen Pflichten aus, mit denen Sie sich derzeit konfrontiert sehen.
Wettbewerbsverstoß durch Anzeige der Preisangaben erst auf Internetseite "Warenkorb"Wieder einmal ein Urteil des OLG Hamburg zur Preisangabenverordnung. Diesmal ging es um einen Online-Händler, der abgemahnt wurde, da er seine im Internet beworbenen Produkte nicht mit Hinweisen zur Umsatzsteuer versehen hatte. Ein entsprechender Hinweis erfolgte vielmehr erst auf seiner Seite „Warenkorb“. Dies stelle ein Verstoß gegen die Preisangabenverordnung und damit auch gegen das Wettbewerbsrecht dar, so das OLG Hamburg. Überraschung: Dennoch ging die Abmahnung gegen den Händler diesmal ins Leere...
OLG Köln schließt sich der Rechtsprechung des OLG Hamburg und des KG Berlin zur Widerrufsfrist bei eBay anMit Urteil vom 03.08.2007, Az. 6 U 60/07, hat sich nun auch das OLG Köln der Rechtsprechung des OLG Hamburg (Urteil v. 24.08.2006, Az. 3 U 103/06) und des KG Berlin (Beschluss v. 18.07.2006, Az. 5 W 156/06) zur Dauer der Widerrufsfrist bei Fernabsatzgeschäften über die Internetplattform eBay angeschlossen.
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