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Es wurden 16 Artikel zu Ihrer Suchanfrage nach "kennzeichnung olg verkauf" gefunden.

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20.01.2009

Frage des Tages - zur Kennzeichnung von Textilien

Ist der Verkauf von Textilien mit dem Hinweis "Bambus" als Materialbezeichnung wettbewerbswidrig?

Verkauf von Glühbirnen10.08.2009

LG Bielefeld: Ein Verkauf von Haushaltsleuchtstofflampen und Haushaltslampen ohne Kennzeichnung nach dem EnVKV ist wettbewerbswidrig

Vor kurzem entschied das LG Bielefeld (Beschluss, Az.16 O 112/09), dass es wettbewerbswidrig sei, kennzeichnungspflichtiges Haushaltsleuchtstofflampen und Haushaltslampen über das Internet nach dem § 3 Abs. 1 EnVKV zu verkaufen oder anzubieten, ohne dass diese mit Angaben über den Energieverbrauch und anderen wichtigen Ressourcen und zusätzlichen Angaben gekennzeichnet sind.

Verkauf von Bleikristallen und Kristallgläsern12.11.2008

Wie kennzeichnet man Bleikristalle und Kristallgläser richtig? – FAQ

Ja, tatsächlich. Es gibt ein Gesetz zur Kennzeichnung von Bleikristall und Kristallglas (KrGlasKennzG). Was ist hier zu beachten? Wann darf etwa mit der Bezeichnung „Kristallglas“ geworben werden? Die Protected Shops GmbH klärt die wichtigsten Fragen.

Verkauf von Weisser Ware13.09.2007

LG Dresden: Falsche Energieetikettierungen bei Haushaltswaschmaschinen sind abmahnfähig

Das LG Dresden stellte kürzlich fest, dass die Bezeichnung "Energie-Effizienzklasse A Plus" im Zusammenhang mit dem Vertrieb von Waschmaschinen eine fehlerhafte Kennzeichnung und damit eine wettbewerbswidrige Werbung darstelle.

Verkauf von Textilien07.11.2007

FAQ: "Textilkennzeichnungsgesetz, Abmahnung und Prävention" - Folge 3: Wenn das TextilKennzG keine Anwendung findet…

Das Textilkennzeichnungsgesetz ("TextilKennzG") ist in aller Munde. Dies liegt daran, dass nur wenige Textilhändler den rechtssicheren Verkauf von Textilerzeugnissen im Internet tatsächlich beherrschen - was wiederum von Abmahnern ausgenutzt wird. Folge 3 unserer FAQ beschäftigt sich nun mit den Fällen, bei denen das TextilKennzG von vornherein überhaupt nicht bzw. nur eingeschränkt beachtet werden muss.

Verkauf von Weisser Ware27.02.2009

Welche Haushaltsgeräte sind von der Pflicht zur Energiekennzeichnung ausgenommen?

Händler von "weißer Ware" haben beim Verkauf unbedingt darauf zu achten, ihre Geräte nach den Vorgaben der Energieverbrauchs-kennzeichnungsverordnung (EnVKV) zu kennzeichnen. Ansonsten drohen Abmahnungen. Nur, welche Geräte sind von der lästigen Energiekennzeichnungspflicht ausgenommen?

Verkauf von Weisser Ware29.06.2007

Verkäufer von "weisser Ware" haben Kennzeichnungspflichten zu beachten!

Die Energieverbrauchskennzeichnungsverordnung (EnVKV) verpflichtet den Händler, beim Verkauf von weißer Ware, nämlich elektrische Haushaltswaschmaschinen, elektrische Haushaltskühl- und Gefriergeräte, kombinierte Haushalts-Wasch-Trockenautomaten, elektrische Haushaltswäschetrockner, Haushaltsgeschirrspüler und Elektrobacköfen die Energieeffizienzklasse und/oder den Energieverbrauch anzugeben.

Verkauf von Kondomen03.12.2008

Verhütung juristischer Unfälle im Online-Handel mit Kondomen

Den Umgang mit Kondomen sollte nicht nur der Endverbraucher sicher beherrschen, auch die Händler müssen einige Vorkenntnisse mitbringen. Denn wer Kondome bisher unter der Kategorie „Spielzeug“ verortet hat, wird umdenken müssen – der Gesetzgeber sieht die Sache nämlich anders.

Verkauf von Büchern06.11.2007

Fragenkatalog zum Buchpreisbindungsgesetz

Beim Buchhandel ist das Buchpreisbindungsgesetz unbedingt zu beachten. Dies wird sicherlich jedem bekannt sein, der im Buchhandel tätig ist. Doch um einen rechtssicheren Verkauf der dem Buchpreisbindungsgesetz unterliegenden Waren zu gewährleisten, sind einige Punkte zu beachten. Unser Fragenkatalog soll Ihnen dabei einige grundlegende Fragen beantworten.

Verkauf von Ersatzteilen26.02.2009

Abmahnsicher: Der Verkauf von Ersatz- und Zubehörteilen!

In der Vergangenheit ist es beim Verkauf von Ersatz – wie auch Zubehörteilen im Internet immer wieder zu Rechtsstreitigkeiten gekommen. Dabei bestehen sowohl auf Seiten der Originalhersteller wie auch auf Seiten der Drittanbieter erhebliche Rechtsunsicherheiten. Ist es bspw. erlaubt Ersatzsteile zu einer fremden Hauptware zu verbreiten? Wenn ja, wie bewerben Drittanbieter rechtssicher ihre Waren? Darf man für nachgebaute Ersatzteile die Bestellnummern des Originalherstellers benutzen? Der nachfolgende Beitrag gibt Antworten.

 

 
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