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"Peter“ ist nicht "Ralf“ – Abmahnen, aber richtig!Dass ein falscher Vorname viel Geld sparen kann, das erlebte der Beklagte in einem Verfahren vor dem Oberlandesgericht Köln. Es ging hier um die Frage, ob ihm eine Abmahnung zugegangen war, die per Einschreiben an einen Peter X gerichtet war. Der Beklagte heißt tatsächlich aber Ralf X.
Bezeichnungen wie „Réserve“ oder „Grande Réserve“ für einen deutschen Wein möglicherweise irreführendDas Bundesverwaltungsgericht in Leipzig (BVerwG 3 C 5.08 – Urteil vom 18. Juni 2008) hat vorgestern entschieden, dass die französische Bezeichnung „Réserve“ oder „Grande Réserve“ für einen deutschen Wein unter Umständen irreführend sein kann und dann nicht verwendet werden darf.
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