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Es wurden 15 Artikel zu Ihrer Suchanfrage nach "klausel kunde" gefunden.

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Ebay12.03.2008

Pauschaler Wertersatz von 100% in AGB ist unwirksam und wettbewerbswidrig

Das LG Dortmund hat entschieden (Urteil vom 14.03.2007, Az. 10 O 14/07), dass eine AGB-Klausel, durch die im Fall der Ausübung des Widerrufsrechts der Verbraucher einen pauschalen Wertersatz in Höhe von 100% leisten muss, gegen die AGB-Regelungen des BGB verstößt und darüber hinaus wettbewerbswidrig ist.

04.03.2008

Vorsicht bei der Klausel "Teillieferung und Teilabrechnung sind zulässig"!

Das Verwenden der Klausel "Teillieferung und Teilabrechnung sind zulässig in Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) stellt eine unzulässige Beschränkung von Zurückbehaltungs- und Rücktrittsrechten des Kunden dar und ist daher unwirksam. Außerdem stellt die Verwendung dieser Klausel ein wettbewerbswidriges Verhalten dar, welches von Mitbewerbern abgemahnt werden kann. Dies hat das Kammergericht Berlin mit Beschluss vom 25. Januar 2008 (Az. 5 W 344/07) entschieden.

31.10.2008

LG Bochum: Elf wettbewerbsrechtliche Verstöße = 30.000 Euro Streitwert

Das Landgericht Bochum setzte kürzlich im Rahmen eines einstweiligen Verfügungsverfahrens (Beschluss vom 16.10.2008 / Az. I-13 O 216/08) einen Streitwert von 30.000 Euro fest. Der Antragsgegner (Online-Händler) hatte sich insgesamt elf wettbewerbsrechtliche Schnitzer erlaubt.

19.06.2008

Landgericht Passau: 17 wettbewerbsrechtliche Verstöße rechtfertigen einen Streitwert von 30.000 Euro

Das Landgericht Passau hatte sich im Rahmen eines einstweiligen Verfügungsverfahrens mit einer Vielzahl von wettbewerbsrechtlichen Verstößen zu befassen – darunter ging es etwa auch um die Verpackungsverordnung und das unlautere Anbieten von Bioziodprodukten.

17.12.2008

LG Essen: Vierzehn wettbewerbsrechtliche Verstöße = 25.000 Euro Streitwert

Das Landgericht Essen setzte kürzlich im Rahmen eines einstweiligen Verfügungsverfahrens (Az. 1-8 O 200/08) einen Streitwert von 25.000 Euro fest. Der Antragsgegner (Online-Händler) hatte sich insgesamt vierzehn wettbewerbsrechtliche Schnitzer erlaubt.

AGB07.02.2012

OLG Jena zum Newsletter-Versand bei voreingestellter Einwilligungserklärung

Das OLG Jena hat mit Urteil vom 21.04.2010 (Az. 2 U 88/10) entschieden, dass eine vorangekreuzte Einwilligungserklärung in den Erhalt eines elektronischen Newsletters keine ausdrückliche Einwilligung des Kunden i.S.d. § 7 Abs. 2 Nr. 3 UWG darstellt.

Verkauf von Tickets09.11.2009

OLG Hamm: Für den Ausfall eines Konzerts haftet der Wiederverkäufer von Konzerttickets nicht und darf seinen Gewinn aus dem Ticketverkauf behalten

In einer aktuellen Entscheidung (Urteil vom 30.07.2009; Az.: 4 U 69/09 ) urteilte das OLG Hamm darüber, ob jemand, der Konzerttickets wieder verkauft für den Ausfall eines Konzerts haften muss und ob er bei einem Ausfall seinen Gewinn aus der Differenz zwischen Karten- und Verkaufspreis behalten dürfe.

Ebay25.05.2007

Achtung: Abmahner mahnen gängige Wertersatzklausel in Widerrufsbelehrung bei eBay ab

Das Landgericht Berlin hat entschieden, dass die Nutzung einer gängigen Wertersatzklausel im Rahmen des gesetzlichen Rückgaberechtes (bzw. Widerrufsrechts) bei eBay (bzw. einer ebenso strukturierten Internet-Auktionsplattform) wettbewerbswidrig und damit abmahnfähig ist. Dumm nur, dass eben diese Wertersatzklausel hundertausende Male von Online-Händlern auf der eBay Plattform eingesetzt wird - und von bekanntermaßen abmahnfreudigen Unternehmen, wie etwa der e-tail GmbH, ins Visier genommen wird.

14.04.2007

Abmahngefahr: Leistungszeitangaben wie "in der Regel" oder "ca." müssen vermieden werden!

Die Verunsicherung, wie im Internet rechtssicher Ware angeboten werden kann, wächst weiter. Hierzu trägt auch die neuste Entscheidung des Kammergerichts Berlin bei. Demnach sei es gegenüber Verbrauchern wettbewerbswidrig, bei Angaben über den Zeitpunkt der Übergabe der gekauften Ware an das Transportunternehmen die Wendung „in der Regel“ zu gebrauchen.

15.02.2008

Die Hinweise "Änderungen und Irrtümer vorbehalten. Abbildungen ähnlich" stellen keine AGB dar!

Nach Ansicht des OLG Hamm stellen die in einem Reklameprospekt enthaltenen Hinweise "Änderungen und Irrtümer vorbehalten. Abbildungen ähnlich" keine Allgemeinen Geschäftsbedingungen dar. Eine Überprüfung auf eine unangemessene Benachteiligung des Kunden im Sinne des AGB-Rechts scheide daher aus.

 

 
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