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Es wurden 14 Artikel zu Ihrer Suchanfrage nach "konkret fall" gefunden.

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28.07.2007

Wende bei Spruchpraxis bez. hoher Streitwerte bei wettbewerbsrechtlich einfach gelagerten Abmahnungen?

Das OLG Düsseldorf fällte eine wirklich bemerkenswerte Entscheidung. So hatte das Gericht über den Streitwert einer Abmahnung zu befinden und setzte sich (im Gegensatz zu vielen anderen) im Einzelnen mit der konkreten Streitwertfestsetzung auseinander. Ergebnis: Ein äußerst maßvoller Streitwert von nur 500 Euro wurde festgesetzt.

24.01.2008

LG Dresden sowie LG Leipzig: Einsatz von AGB sind für Onlinehändler Pflicht!

Das Landgericht Leipzig und das Landgericht Dresden haben jeweils durch Beschluss entschieden, dass es abmahnfähig sei, wenn ein Onlinehändler nicht darüber informiere, wie Kaufverträge mit dem Verbraucher zustandekommen.

15.07.2008

Abmahnfähig: "Inselzuschläge sind in unseren Versandkosten nicht enthalten."

Das Landgericht Oldenburg entschied durch Urteil (Az. 15 I 656/08), dass es wettbewerbswidrig sei, die Versandkosten für den Versand nach Deutschland anzugeben und gleichzeitig darauf hinzuweisen, dass "die angegebenen Versandkosten nur für Deutschland (ohne Inseln) gelten".

27.07.2007

Auch Hotels haben die Preisangabenverordnung im Internet zu beachten!

Es ging konkret um ein Hotel, welches das Internet zur Werbung nutzte. Diese Werbung verstieß, so das OLG Schleswig, gegen die PAngV, da dem Verbraucher bez. der Zimmer lediglich eine Preisspanne "von… bis…" mitgeteilt worden wäre. Eine nähere Aufschlüsselung der Preismargen erfolgte dagegen nicht - was sich als abmahnwürdig herausstellte...

Ebay12.03.2008

Pauschaler Wertersatz von 100% in AGB ist unwirksam und wettbewerbswidrig

Das LG Dortmund hat entschieden (Urteil vom 14.03.2007, Az. 10 O 14/07), dass eine AGB-Klausel, durch die im Fall der Ausübung des Widerrufsrechts der Verbraucher einen pauschalen Wertersatz in Höhe von 100% leisten muss, gegen die AGB-Regelungen des BGB verstößt und darüber hinaus wettbewerbswidrig ist.

Verkauf von PKW17.09.2008

Abmahnungen: PKW-Onlinehändler haben zwingend die PKW-EnVKV zu beachten!

Spätestens seitdem vermehrt Verstöße gegen die PKW- Energieverbrauchskennzeichnungsverordnung ("PKW-EnVKV"), abgemahnt werden, sehen sich Onlinehändler vor die Aufgabe gestellt, bei ihrer Werbung für neue Personenkraftwagen die komplizierten Bestimmungen der Verordnung umzusetzen. Die IT-Recht Kanzlei hilft und beantwortet im Folgenden die häufigsten Fragen bei der Umsetzung der sich aus der PKW-EnVKV ergebenden Kennzeichnungspflichten.

Verkauf von Lebensmitteln17.04.2009

Konkret: Zur Ausnahme des Widerrufsrechts beim Onlinehandel mit Lebensmitteln

Das Widerrufsrechts  bei Fernabsatzverträgen ist eine zentrale Regelung des Verbraucherschutzes. Allerdings gibt es auch Konstellationen, bei denen das Widerrufsrecht ausgeschlossen ist. Aufgrund der schwammigen Gesetzesformulierung ist diesbezüglich beim Onlinehandel mit Lebensmitteln immer noch vieles unklar.

Verkauf von Weisser Ware21.12.2006

Kennzeichnungspflichten für Haushaltskühlgeräte im Online-Bereich

Erst vor kurzem wurden wegen unzureichender Angaben über Energieeffizienzklassen im Auftrag einer bekannten Elektronikkette massenhaft Abmahnungen verschickt. Aber auch unabhängig von diesen Abmahnungen ist die Tendenz zu beobachten, dass nun auch aufgrund fehlender Angaben zum Energieverbrauch abgemahnt wird.

18.04.2007

Wo High-End drauf steht muss auch High-End drin sein

Bei der Werbung geht es in der Regel darum, dem Kunden zu suggerieren, dass gerade die eigene Leistung es verdient, besonders wirkungsvoll in Szene gesetzt zu werden. Dementsprechend stellt es ein Wesensmerkmal der Reklame dar, sich der Übertreibungen und der Superlative zu bedienen. Aber Vorsicht, auch wenn generell die reklamemäßige Übertreibung nicht verboten ist, gilt es immer das in §§ 3, 5 UWG enthaltene Irreführungsverbot zu beachten.

Verkauf von Kondomen03.12.2008

Verhütung juristischer Unfälle im Online-Handel mit Kondomen

Den Umgang mit Kondomen sollte nicht nur der Endverbraucher sicher beherrschen, auch die Händler müssen einige Vorkenntnisse mitbringen. Denn wer Kondome bisher unter der Kategorie „Spielzeug“ verortet hat, wird umdenken müssen – der Gesetzgeber sieht die Sache nämlich anders.

 

 
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