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LG Paderborn entscheidet: Zweiwöchige Widerrufsfrist bei eBay reicht aus!Wie die IT-Recht-Kanzlei bereits berichten musste, haben sowohl das KG Berlin als auch das OLG Hamburg entschieden, dass eine Widerrufsbelehrung, nach der bei einer Auktion über eine Internet-Versteigerungsplattform ein zweiwöchiges Widerrufsrecht eingeräumt wird, inhaltlich unrichtig ist. Dieser Rechtsauffassung ist nun nach dem LG Flensburg mit seinem Urteil vom 23.08.2006 (6 O 107/06) auch das LG Paderborn entgegengetreten.
Widerrufsfrist bei Amazon.de beträgt zwei WochenBeinahe schon aus Tradition hält die Online-Handelsplattform Amazon.de für ihre kommerziellen Nutzer die eine oder andere rechtliche ''Fußangel'' bereit. Klärung scheint aber bei einer der umstrittenen Rechtsfragen abzusehen zu sein: momentan festigt sich innerhalb der Rechtsprechung die Meinung, dass die Widerrufsfrist bei Amazon Marketplace zwei Wochen beträgt.
CPU-Werbung: Ist die Bezeichnung "4 x 2,4 GHz = 9,6 GHz" eine irreführende Werbung?Onlinehändler, die gewerblich CPUs im Internet vertreiben, sehen sich häufig mit der Frage konfrontiert, wie sie Multikern-Prozessoren bewerben dürfen. Ist es etwa zulässig, bei Multikern-Prozessoren die Prozessortaktung als Summe der Einzeltaktungen der einzelnen Kerne anzugeben?
Dritte OLG-Entscheidung zur 1-monatigen Widerrufsfrist bei eBay für VerbraucherWie der Shopbetreiber-Blog.de berichtet, bestätigte das Kammergericht Berlin in einem zweiten Beschluss die eigene Auffassung, dass die Widerrufsfrist bei gewerblichen Verkäufen über eBay nicht 2 Wochen, sondern 1 Monat beträgt.