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Abgekürzter Vorname im Impressum berechtigt zur AbmahnungLeider hat die IT-Recht Kanzlei auf ein neues Urteil hinzuweisen, welches sicherlich viele Shopanbieter beunruhigen wird. So hatte das KG Berlin zu entscheiden, ob ein abgekürzter Vorname in einem Impressum zu einer Abmahnung berechtigt oder nicht. Und, wer hätte es nicht schon vermutet: Auch Lappalien können ein großes Abmahnrisiko darstellen.
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