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Es wurden 6 Artikel zu Ihrer Suchanfrage nach "mandanten" gefunden.

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21.08.2007

Wahnwitziger Streitwert: LG Dortmund setzt 20000 Euro bei falscher Widerrufsbelehrung fest

Es ist der IT-Recht Kanzlei schon seit längerem ein großes Ärgernis (und den Mandanten auch kaum zu vermitteln), aus welchem Grund eine (etwa bei eBay eingesetzte) falsche Widerrufsbelehrung zu Streitwerten führen kann, die mitunter auch schon einen fünfstelligen Betrag erreichen. Aktuelles Beispiel: Ein Beschluss des LG Dortmund.

20.11.2008

Abmahnwelle wegen Verstößen gegen das Textilkennzeichnungsgesetz

Textilhändler aufgepasst! Seit Kurzem lässt die VK Fashion Retail GmbH & Co Schwerin KG über eine Anwaltskanzlei aus Mayen verstärkt Online-Händler abmahnen, die Textilien über das Internet zum Verkauf anbieten und dabei angeblich gegen die Vorschriften des Textilkennzeichnungsgesetzes verstoßen.

28.07.2007

Wende bei Spruchpraxis bez. hoher Streitwerte bei wettbewerbsrechtlich einfach gelagerten Abmahnungen?

Das OLG Düsseldorf fällte eine wirklich bemerkenswerte Entscheidung. So hatte das Gericht über den Streitwert einer Abmahnung zu befinden und setzte sich (im Gegensatz zu vielen anderen) im Einzelnen mit der konkreten Streitwertfestsetzung auseinander. Ergebnis: Ein äußerst maßvoller Streitwert von nur 500 Euro wurde festgesetzt.

10.03.2008

Und bei eBay braucht man doch AGB…

Die IT-Recht Kanzlei hatte in letzter Zeit mehrere eBay-Händler zu betreuen, die allesamt aus demselben Grund abgemahnt worden sind: Sie veröffentlichten im Rahmen ihrer eBay-Angebote keine Informationen zum Thema "Vertragsschluss bei eBay".

04.09.2006

OLG Hamburg - Bei eBay beträgt die Widerrufsfrist 1 Monat!

Es gibt ein weiteres, erst kürzlich veröffentlichtes, Urteil des OLG Hamburg (Urt. v. 24.08.2006 - Az.: 3 U 103/06). Dieses schloss sich der Rechtsauffassung des Kammergerichts Berlin an und entschied, dass die fernabsatzrechtliche Widerrufsfrist bei gewerblichen eBay-Geschäften nicht 14 Tage beträgt, sondern vielmehr einen Monat.

20.04.2009

Richtige Kennzeichnung: Spielzeug muss mit deutschen Gefahrenhinweisen und Gebrauchsvorschriften versehen sein

Derzeit werden Spielzeug-Händler abgemahnt, die ihre Waren nicht mit gut lesbaren und geeigneten Gefahrenhinweisen und Gebrauchsvorschriften in deutscher Sprache versehen haben. Informieren Sie sich, welche Spielzeuge betroffen und wie diese jeweils zu kennzeichnen sind!

 

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