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Vorsicht bei der Klausel "Teillieferung und Teilabrechnung sind zulässig"!Das Verwenden der Klausel "Teillieferung und Teilabrechnung sind zulässig in Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) stellt eine unzulässige Beschränkung von Zurückbehaltungs- und Rücktrittsrechten des Kunden dar und ist daher unwirksam. Außerdem stellt die Verwendung dieser Klausel ein wettbewerbswidriges Verhalten dar, welches von Mitbewerbern abgemahnt werden kann. Dies hat das Kammergericht Berlin mit Beschluss vom 25. Januar 2008 (Az. 5 W 344/07) entschieden.
Vorsicht: Erste Abmahnungen wegen fehlender Angaben in geschäftlichen E-MailsWie der Online-Nachrichtendienst heise.de berichtet, sind bereits erste Abmahnungen in Umlauf, die sich gegen fehlende Pflichtangaben in geschäftlichen E-Mails bestimmter Unternehmen richten. Erst kürzlich hatte die IT-Recht-Kanzlei darüber berichtet, dass seit 1. Januar 2007 neue Vorschriften für die im Rahmen einer elektronischen Korrespondenz von Gesellschaften zu machenden Pflichtangaben gelten, deren Missachtung unter Umständen eine Abmahnung nach sich ziehen kann.
Achtung Abmahnung: Wenn der Verpackungsverordnung nicht Genüge getan wird!Die IT-Recht Kanzlei hat bereits in einem anderen Beitrag ausführlich über die Verpackungsverordnung und der damit einhergehenden Abmahngefahr berichtet. Diese Gefahr ist auch real – so werden bereits Onlinehändler wegen Verstoßes etwa gegen § 6 der Verpackungsverordnung abgemahnt.
Verstöße gegen die Registrierungspflicht des ElektroG sind abmahnfähig!Vor kurzem wurde ein Online-Händler abgemahnt, der gegen seine Registrierungspflicht aus § 6 Abs. 2 Satz 1 ElektroG verstoßen hatte. Keine Rolle spielte es hierbei, dass der Händler seinen entsprechenden Antrag noch innerhalb der Frist stellte, die ihm die "Stiftung Elektro-Altgeräte Register" zuvor gesetzt hatte.
LG Dresden: Falsche Energieetikettierungen bei Haushaltswaschmaschinen sind abmahnfähigDas LG Dresden stellte kürzlich fest, dass die Bezeichnung "Energie-Effizienzklasse A Plus" im Zusammenhang mit dem Vertrieb von Waschmaschinen eine fehlerhafte Kennzeichnung und damit eine wettbewerbswidrige Werbung darstelle.
Sind falsche AGB abmahnfähig? (Auswirkungen der UGP-Richtlinie)Noch bis vor kurzem war die Frage streitig, ob unwirksame (weil rechtswidrige) AGB in wettbewerbsrechtlicher Hinsicht zu beanstanden sind, also abgemahnt werden können. Dieses Problem hat sich mittlerweile (gerade vor dem Hintergrund der noch immer nicht in nationales Recht umgesetzten UGP-Richtlinie) geklärt – wieder einmal zu Ungunsten der Online-Händler.
Der rechtssichere Verkauf von NahrungsergänzungsmittelnDer Verkauf von sog. Nahrungsergänzungsmitteln und der damit verbundenen Werbung ist rechtlich nicht unproblematisch. Die Verkäufer werben oft mit einer scheinbar gesundheitsfördernden Wirkung der verschiedenen Mittel, wobei diese regelmäßig nicht wissenschaftlich nachgewiesen ist. Auf der anderen Seite schützt der Gesetzgeber die Verbraucher durch diverse Verbote vor irreführender Werbung hinsichtlich solcher Nahrungsergänzungsmittel.
Das CE-Kennzeichen - was ist zu tun?Alle kennen es, viele wissen aber nicht genau, was es bedeutet – das CE-Kennzeichen. Dabei sollten gerade Händler darauf achten, dass diejenige Produkte, an denen das Zeichen grundsätzlich angebracht sein muss, tatsächlich auch damit gekennzeichnet sind. Ansonsten drohen rechtliche Sanktionen.