
Es wurden keine Treffer zu Ihrer Suchanfrage "mitbewerber sinne" gefunden
Augen auf beim Spiele-Verkauf: (Online-Händler) aufgepasst beim Verkauf von Computer-SpielenDer Verkauf jugendgefährdender Medien stellt nicht nur ein Verstoß gegen das Jugendschutzgesetz dar, sondern ist auch wettbewerbswidrig. Die Verantwortung für die Überwachung des eigenen Bestands kann nicht auf den Lieferanten oder Großhändler delegiert werden. Die Folgen eines Verstoßes können dabei richtig teuer werden, da ein Streitwert von 30.000 Euro gerechtfertigt ist, so das OLG Hamburg.
Werbung mit nicht gesicherten Aussagen über Nahrungsergänzungsmittel – unzulässig!Mikroalgen, die den Körper in seiner natürlichen Selbstreinigung unterstützen? Turboeffekt bei Augenkapseln? Isoflavon und Arganöl und die Wechseljahre sind kein Thema mehr? Vorsicht bei Werbung mit nicht gesicherten Aussagen über die Wirkungen von Nahrungsergänzungsmitteln.
Die Magnetspielzeugverordnung: Über Bauchschmerzen im SpielwarenhandelWie bereits durch die IT-Recht Kanzlei berichtet, unterliegen Magnetspielzeuge nach der Entscheidung 2008/329/EG der Europäischen Kommission einer eigenen Kennzeichnungspflicht. Hierdurch soll auf die Gefahren aufmerksam gemacht werden, die verschluckte Magnete für den menschlichen Körper bergen.
Richtige Kennzeichnung: Spielzeug muss mit deutschen Gefahrenhinweisen und Gebrauchsvorschriften versehen sein Derzeit werden Spielzeug-Händler abgemahnt, die ihre Waren nicht mit gut lesbaren und geeigneten Gefahrenhinweisen und Gebrauchsvorschriften in deutscher Sprache versehen haben. Informieren Sie sich, welche Spielzeuge betroffen und wie diese jeweils zu kennzeichnen sind!
Verwandte Suche:
|
sinne mitbewerber |