
Es wurden 23 Artikel zu Ihrer Suchanfrage nach "online dürfen händler" gefunden.
Können Hersteller eigentlich Online-Händler abmahnen?Vor kurzem wendete sich ein Online-Händler (von Textilien) an die IT-Recht Kanzlei, der von einem Textilhersteller abgemahnt worden ist. Der Händler war der Meinung, dass der Hersteller ihn gar nicht hätte abmahnen dürfen – schließlich fehle es an einem konkreten Wettbewerbsverhältnis. Ist dies richtig?
Abmahnrisiko wegen falscher geographischer HerkunftsangabeDie IT-Recht-Kanzlei beriet bereits mehrere Online-Händler, die von einem Konkurrenten wegen der Verwendung falscher geographischer Herkunftsangaben für ihre Artikelbeschreibungen abgemahnt worden sind. In einem aktuellen Fall wurde ein Online-Händler wegen eines Verstoßes gegen die §§ 126, 127 MarkenG abgemahnt, weil er ein Messerset, welches nach der Aussage des Mitbewerbers aus chinesischer Produktion stammte, als „Japanisches Messerset” angeboten hatte.
Gleichzeitige Verwendung einer Widerrufs- und einer Rückgabebelehrung ist abmahnfähig„Widerrufs- oder Rückgaberecht – was ist günstiger für Online-Händler?“ So lautet die Überschrift eines Beitrags der IT-Recht Kanzlei, welcher im Einzelnen die jeweiligen Vor- und Nachteile der Widerrufs-bzw. der Rückgabebelehrung behandelt. Auf keinen Fall dürfen jedoch die beiden Belehrungen einfach gleichzeitig verwendet werden, wie das Landgericht Frankfurt Ende letzten Jahres entschied (Urteil vom 01.11.2006 AZ: 3-08 0 164/06).
Abmahnwelle wegen Verstößen gegen das TextilkennzeichnungsgesetzTextilhändler aufgepasst! Seit Kurzem lässt die VK Fashion Retail GmbH & Co Schwerin KG über eine Anwaltskanzlei aus Mayen verstärkt Online-Händler abmahnen, die Textilien über das Internet zum Verkauf anbieten und dabei angeblich gegen die Vorschriften des Textilkennzeichnungsgesetzes verstoßen.
Verhütung juristischer Unfälle im Online-Handel mit KondomenDen Umgang mit Kondomen sollte nicht nur der Endverbraucher sicher beherrschen, auch die Händler müssen einige Vorkenntnisse mitbringen. Denn wer Kondome bisher unter der Kategorie „Spielzeug“ verortet hat, wird umdenken müssen – der Gesetzgeber sieht die Sache nämlich anders.
FAQ: „Textilkennzeichnungsgesetz, Abmahnung und Prävention“ - Folge 1: Basics zum TextilKennzGDas Textilkennzeichnungsgesetz ("TextilKennzG") ist in aller Munde. Dies liegt daran, dass nur wenige Textilhändler den rechtssicheren Verkauf von Textilerzeugnissen im Internet tatsächlich beherrschen - was wiederum von Abmahnern ausgenutzt wird. Die neue FAQ der IT-Recht Kanzlei zeigt Ihnen, wie Sie die Vorgaben des TextilKennzG erfüllen und sich somit vor Abmahnungen schützen können. Die Folge Nr.1 führt dabei in die "Basics" zum TextilKennzG ein.
Beschreibung "neu" bei Waren ohne Originalverpackung zulässig?Das Landgericht Hannover hat sich kürzlich im Rahmen eines Urteils zu einigen recht interessanten Fragestellungen geäußert, die insbesondere Online-Händler interessieren dürften. So ging es etwa um die Frage, ob die Beschreibung „neu“ bei Geräten verwendet werden darf, die sich nicht mehr in der Originalverpackung befinden.
Der rechtssichere Verkauf von NahrungsergänzungsmittelnDer Verkauf von sog. Nahrungsergänzungsmitteln und der damit verbundenen Werbung ist rechtlich nicht unproblematisch. Die Verkäufer werben oft mit einer scheinbar gesundheitsfördernden Wirkung der verschiedenen Mittel, wobei diese regelmäßig nicht wissenschaftlich nachgewiesen ist. Auf der anderen Seite schützt der Gesetzgeber die Verbraucher durch diverse Verbote vor irreführender Werbung hinsichtlich solcher Nahrungsergänzungsmittel.
Auslandsversandkosten: Verlinkung auf externe Grafikdatei reicht nicht ausDas OLG Frankfurt hat bereits klargestellt, dass es wettbewerbswidrig sei, die Widerrufsbelehrung in Form einer Grafikdatei darzustellen. Der IT-Recht Kanzlei liegt nun eine Entscheidung des LG Berlin vor, die sich mit einem ähnlichen Thema beschäftigt: Die Darstellung der Versandkosten mittels einer externen Grafikdatei.
Kennzeichnungspflichten bei Lebensmitteln im Online-BereichDie Zahl der Informations- und Kennzeichnungspflichten im Bereich des Lebensmittelrechts ist kaum noch zu überschauen – es herrscht hier ein nahezu unüberschaubarer Dickicht diverser (in manchen Fällen schon als abwegig zu bezeichnender) Kennzeichnungsflichten.
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