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Es wurde 1 Artikel zu Ihrer Suchanfrage nach "pfändung zurücknahme" gefunden.

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17.06.2008

Landgericht Bochum: Sieben falsche AGB Klausel rechtfertigen einen Streitwert von 25.000 Euro

Im vorliegenden Fall hat der Kläger sieben falsche AGB-Klauseln des Beklagten (Online-Händler) abgemahnt. Das Landgericht Bochum hält hier die Bemessung des Streitwerts auf 25.000 Euro für angemessen. Dies ergibt vorliegend ein Kostenerstattungsanspruch des Klägers i.H.v. 911,8 Euro (inklusive der Auslagenpauschale).

 

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