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Bagatellverstoß im Rahmen von ImpressumsangabenNach § 3 UWG sind nur solche unlauteren Wettbewerbshandlungen unzulässig, die nicht unerheblich sind. Bloße Bagatellverstöße sollen nicht zu Ansprüchen aus dem UWG führen. Fraglich ist jedoch stets, wo ein Bagatellverstoß aufhört und ein rechtlich relevanter Wettbewerbsverstoß beginnt.
FAQ: „Textilkennzeichnungsgesetz, Abmahnung und Prävention“ - Folge 1: Basics zum TextilKennzGDas Textilkennzeichnungsgesetz ("TextilKennzG") ist in aller Munde. Dies liegt daran, dass nur wenige Textilhändler den rechtssicheren Verkauf von Textilerzeugnissen im Internet tatsächlich beherrschen - was wiederum von Abmahnern ausgenutzt wird. Die neue FAQ der IT-Recht Kanzlei zeigt Ihnen, wie Sie die Vorgaben des TextilKennzG erfüllen und sich somit vor Abmahnungen schützen können. Die Folge Nr.1 führt dabei in die "Basics" zum TextilKennzG ein.
Batterieverordnung: Drohen Abmahnungen?Diverse Verordnungen wie die Preisangabenverordnung oder die Verpackungsverordnung haben schon dem ein oder anderen Online-Shopbetreiber Kopfzerbrechen bereitet. Nun steht die Batterieverordnung in der Diskussion. Müssen Online-Händler auf die Batterieverordnung hinweisen? Müssen sie die in der Batterieverordnung geregelten Informationspflichten beachten und auf ihren Internetseiten entsprechende Hinweise platzieren?
Abmahnungen: PKW-Onlinehändler haben zwingend die PKW-EnVKV zu beachten!Spätestens seitdem vermehrt Verstöße gegen die PKW- Energieverbrauchskennzeichnungsverordnung ("PKW-EnVKV"), abgemahnt werden, sehen sich Onlinehändler vor die Aufgabe gestellt, bei ihrer Werbung für neue Personenkraftwagen die komplizierten Bestimmungen der Verordnung umzusetzen. Die IT-Recht Kanzlei hilft und beantwortet im Folgenden die häufigsten Fragen bei der Umsetzung der sich aus der PKW-EnVKV ergebenden Kennzeichnungspflichten.
Die Protected Shops GmbH bezieht Position zur Widerrufsfrist bei eBayMehrere Entscheidungen zum Thema „Widerrufsbelehrung bei Internetauktionen“ haben das letzte Jahr die Gemüter besonders erregt. So haben beispielsweise sowohl das Berliner Kammergericht (2. KG, Beschluss v. 18.07.2006, Az. 5 W 156/06) als auch das OLG Hamburg (OLG Hamburg, Urteil v. 24.08.2006, Az. 3 U 103/06) entschieden, dass eine Widerrufsbelehrung, nach der bei einer Auktion über eine Internet-Versteigerungsplattform ein zweiwöchiges Widerrufsrecht eingeräumt wird, inhaltlich unrichtig ist.
Sind falsche AGB abmahnfähig? (Auswirkungen der UGP-Richtlinie)Noch bis vor kurzem war die Frage streitig, ob unwirksame (weil rechtswidrige) AGB in wettbewerbsrechtlicher Hinsicht zu beanstanden sind, also abgemahnt werden können. Dieses Problem hat sich mittlerweile (gerade vor dem Hintergrund der noch immer nicht in nationales Recht umgesetzten UGP-Richtlinie) geklärt – wieder einmal zu Ungunsten der Online-Händler.
Wettbewerbsverstoß durch Anzeige der Preisangaben erst auf Internetseite "Warenkorb"Wieder einmal ein Urteil des OLG Hamburg zur Preisangabenverordnung. Diesmal ging es um einen Online-Händler, der abgemahnt wurde, da er seine im Internet beworbenen Produkte nicht mit Hinweisen zur Umsatzsteuer versehen hatte. Ein entsprechender Hinweis erfolgte vielmehr erst auf seiner Seite „Warenkorb“. Dies stelle ein Verstoß gegen die Preisangabenverordnung und damit auch gegen das Wettbewerbsrecht dar, so das OLG Hamburg. Überraschung: Dennoch ging die Abmahnung gegen den Händler diesmal ins Leere...
Sind Teillieferungs- und Vorkasseklauseln in AGB sowie die Werbung mit Selbstverständlichkeiten wettbewerbswidrig?Einen sehr interessanten Beschluss hat das OLG Hamburg (Beschluss vom 13.11.2006 5 W 162/06) Ende letzten Jahres erlassen. Dabei ging es insbesondere um die Frage der Abmahnfähigkeit mehrerer AGB-Klauseln, die sich immer wieder in typischen Onlineshop-AGB befinden - wie etwa die Klausel „Teillieferungen sind zulässig“ ( = 332.000 Google-Treffer) oder „Versand der Ware erfolgt gegen Vorkasse“ ( = 732.000 Google-Treffer).
Handlungsanleitung: Wie verkauft man rechtssicher Medikamente im Internet?Der Verkauf von Arzneimitteln im Internet ist ein Geschäft, das mit Vorsicht zu genießen ist. So ist die Abgabe von Arzneimitteln ein besonders sensibler Bereich, der in erhöhtem Maße durch Gesetze, Verordnungen und Urteile geregelt ist - gerade was den elektronischen Handel bzw. Versandhandel von Arzneimittel anbelangt. Wer sich nicht daran hält, dem drohen neben wettbewerbsrechtlichen Abmahnungen Bußgelder und sogar strafrechtliche Konsequenzen. Im Folgenden beantwortet die IT-Recht Kanzlei die wichtigsten Fragen zu diesem heiklen Thema.
Abmahngefahr bei fehlender Grundpreisangabe in eBay-AngebotenWer als Online-Händler bei eBay mit Waren handelt, die in Fertigpackungen, offenen Packungen oder als Verkaufseinheiten ohne Umhüllung nach Gewicht, Volumen, Länge oder Fläche angeboten werden, muss nach der Preisangabenverordnung neben dem Produktendpreis auch den Grundpreis bezogen auf eine bestimmte Mengeneinheit angeben, wenn die Ware auch oder nur über die „Sofort Kaufen“-Option angeboten wird.