Es wurden 92 Artikel zu Ihrer Suchanfrage nach "recht einer kanzlei" gefunden.
Häufiger Abmahngrund: Verstöße gegen das Textilkennzeichnungsgesetz"Beim 2. mal tuts nicht mehr ganz so weh". Dies war die Aussage eines Online-Händlers, der innerhalb einer Woche zweimal abgemahnt wurde. Die zweite Abmahnungbezog sich dabei auf Verstöße gegen das Textilkennzeichnungsgesetz, die zurzeit sehr häufig Gegenstand von Abamhnungen sind (insbesondere die Firma VK Fashion Retail GmbH & Co Schwerin KG mahnt häufig wegen angeblicher Verstöße gegen das TextilKennzG ab). Grund genug, um noch einmal auf die FAQ der IT-Recht Kanzlei hinzuweisen, die sich eingehend mit dem Thema "Textilkennzeichnung" beschäftigen.
Erster eBay-Händler aufgrund erneuter eBay-Panne abgemahntWie die IT-Recht Kanzlei erst kürzlich berichtete, wurden aufgrund einer technischen Panne des Internetportals eBay bei zahlreichen eBay-Händlern die bei eBay für das Feld "Rücknahmebedingungen" hinterlegten Widerrufsbelehrungen nicht angezeigt. Stattdessen erschien in diesen Fällen oftmals der Text „"Der Verkäufer nimmt diesen Artikel nicht zurück". Der IT-Recht Kanzlei ist nun der erste Abmahnfall in diesem Zusammenhang bekannt geworden.
Schon wieder: Aufgrund eBay-Panne wird Widerrufsbelehrung nicht angezeigtDie IT-Recht Kanzlei berichtete bereits Anfang September, dass ein eBay-Händler aufgrund einer technischen Panne, die der Plattformbetreiber eBay zu verantworten hatte, abgemahnt wurde. Der Grund: Seine bei eBay für das Feld „Rücknahmebedingungen“ hinterlegte Widerrufsbelehrung wurde nicht angezeigt. Dies war kein Einzelfall, wie ein unter www.wortfilter.de veröffentlichter Bericht zeigt.
Neues Abmahnrisiko: Fehlende Angaben in geschäftlichen E-MailsWie die IT-Recht-Kanzlei bereits berichtete, gelten seit 1. Januar 2007 neue Vorschriften für die im Rahmen einer elektronischen Korrespondenz von Gesellschaften zu machenden Pflichtangaben. Danach müssen nun auch Faxe und E-Mails den bisher nur für den Briefverkehr geltenden Anforderungen der §§ 37a, 125a HGB, 80 AktG, 25a GenG genügen. Davon betroffen sind alle deutschen Kaufleute, Handelsfirmen und ihre Angestellten, die nun jede geschäftliche E-Mail mit den für ihre Rechtsform gültigen Pflichtangaben versehen müssen.
Wahnwitziger Streitwert: LG Dortmund setzt 20000 Euro bei falscher Widerrufsbelehrung festEs ist der IT-Recht Kanzlei schon seit längerem ein großes Ärgernis (und den Mandanten auch kaum zu vermitteln), aus welchem Grund eine (etwa bei eBay eingesetzte) falsche Widerrufsbelehrung zu Streitwerten führen kann, die mitunter auch schon einen fünfstelligen Betrag erreichen. Aktuelles Beispiel: Ein Beschluss des LG Dortmund.
OLG Bremen: Abmahnung als „Retourkutsche“ nicht rechtsmissbräuchlichDie IT-Recht Kanzlei hatte bereits über zwei Entscheidungen des LG München I (Urteil vom 28.11.2007 - Az. 1 HK O 5136/07 und Urteil vom 16.01.2008 - Az. 1 HK O 8475/07) berichtet, nach denen Abmahnungen, die als Reaktion auf eine eigene Abmahnung gewissermaßen als „Retourkutsche“ ausgebracht werden, unter Umständen rechtsmissbräuchlich im Sinne des § 8 Abs. 4 UWG sein können.
Vorsicht: Erste Abmahnungen wegen fehlender Angaben in geschäftlichen E-MailsWie der Online-Nachrichtendienst heise.de berichtet, sind bereits erste Abmahnungen in Umlauf, die sich gegen fehlende Pflichtangaben in geschäftlichen E-Mails bestimmter Unternehmen richten. Erst kürzlich hatte die IT-Recht-Kanzlei darüber berichtet, dass seit 1. Januar 2007 neue Vorschriften für die im Rahmen einer elektronischen Korrespondenz von Gesellschaften zu machenden Pflichtangaben gelten, deren Missachtung unter Umständen eine Abmahnung nach sich ziehen kann.
LG Paderborn entscheidet: Zweiwöchige Widerrufsfrist bei eBay reicht aus!Wie die IT-Recht-Kanzlei bereits berichten musste, haben sowohl das KG Berlin als auch das OLG Hamburg entschieden, dass eine Widerrufsbelehrung, nach der bei einer Auktion über eine Internet-Versteigerungsplattform ein zweiwöchiges Widerrufsrecht eingeräumt wird, inhaltlich unrichtig ist. Dieser Rechtsauffassung ist nun nach dem LG Flensburg mit seinem Urteil vom 23.08.2006 (6 O 107/06) auch das LG Paderborn entgegengetreten.
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