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Können Hersteller eigentlich Online-Händler abmahnen?Vor kurzem wendete sich ein Online-Händler (von Textilien) an die IT-Recht Kanzlei, der von einem Textilhersteller abgemahnt worden ist. Der Händler war der Meinung, dass der Hersteller ihn gar nicht hätte abmahnen dürfen – schließlich fehle es an einem konkreten Wettbewerbsverhältnis. Ist dies richtig?
Preissenkungsaktionen bei Online-Shops können schnell wettbewerbswidrig seinEs stellt ein Wesensmerkmal des freien Wettbewerbs dar, dass grundsätzlich jeder Online-Händler in seiner Preisgestaltung weitestgehend frei ist. Schließlich ist es ja auch der Online-Händler, der das Absatzrisiko zu tragen hat. Nur, die Preisunterbietung kann bei Hinzutreten von bestimmten Begleitumständen wettbewerbswidrig sein. So etwa in dem aktuellen Fall, den das OLG Stuttgart (Urt. v. 08.02.2007 - Az. 2 U 136/06) erst kürzlich zu entscheiden hatte.
Vorsicht bei der Einbindung von Grafikdateien mit Rechtstexten in eBay-ArtikelbeschreibungenMit Beschluss vom 06.11.2006 (Az. 6 W 203/06) hat das OLG Frankfurt eine neue Abmahnmöglichkeit bei eBay eröffnet. So sei es wettbewerbswidrig, Waren bei eBay anzubieten und dabei die Widerrufsbelehrung nicht in den Quelltext des eBay Angebots einzubinden, sondern in Form einer Grafikdatei von einem externen Server einblenden zu lassen.
Vorsicht: Erste Abmahnungen wegen fehlender Angaben in geschäftlichen E-MailsWie der Online-Nachrichtendienst heise.de berichtet, sind bereits erste Abmahnungen in Umlauf, die sich gegen fehlende Pflichtangaben in geschäftlichen E-Mails bestimmter Unternehmen richten. Erst kürzlich hatte die IT-Recht-Kanzlei darüber berichtet, dass seit 1. Januar 2007 neue Vorschriften für die im Rahmen einer elektronischen Korrespondenz von Gesellschaften zu machenden Pflichtangaben gelten, deren Missachtung unter Umständen eine Abmahnung nach sich ziehen kann.
Die Magnetspielzeugverordnung: Über Bauchschmerzen im SpielwarenhandelWie bereits durch die IT-Recht Kanzlei berichtet, unterliegen Magnetspielzeuge nach der Entscheidung 2008/329/EG der Europäischen Kommission einer eigenen Kennzeichnungspflicht. Hierdurch soll auf die Gefahren aufmerksam gemacht werden, die verschluckte Magnete für den menschlichen Körper bergen.
Mobile.de: Impressumspflicht für Angebote Das OLG Düsseldorf hat mit Urteil vom 18.12.2007 (Az.: I-20 U 17/07) entschieden, dass es sich bei Angeboten, die über die Internetplattform mobile.de veröffentlicht werden, um Teledienste im Sinne des Telemediengesetzes handelt und der Anbieter daher verpflichtet sei, ein ordnungsgemäßes Impressum vorzuhalten.
Achtung: Der Satz "Die Frist beginnt frühestens mit Erhalt dieser Belehrung" in Widerrufsbelehrungen ist abmahnfähig!Laut der Suchmaschine „Google“ gibt es zur Zeit ca. 1.560.000 (!) Internetseiten, die sich der Formulierung ("Die Frist beginnt frühestens...") bedienen, welche in der Form auch dem gesetzlichem Widerrufsmuster zu entnehmen ist. Zu Unrecht, wie das OLG Hamm nun in einem erst wenigen Tage alten Beschluss (15.03.2007 - Az. 4 W 1/07) entschied.
Bitte beachten: Das Anbieten von chemikalischen Produkten im Internet will gelernt sein!Zur Zeit sind einige Abmahnungen im Umlauf, die sich an diejenigen Anbieter von chemikalischen Produkten richten, die dem Chemikaliengesetz nicht genügend Beachtung schenken. Dieses sieht beispielsweise vor, dass bei der Werbung für Biozid-Produkte ein ausdrücklicher Warnhinweis erfolgt.
Klimagerätehersteller „Remko“ veröffentlicht Prospekt mit unzureichenden Angaben zur Energiekennzeichnung! Beim Verkauf von sog. „Weißer Ware“ im Internet haben Online-Händler umfangreiche technische Leistungsdaten (zur Energiekennzeichnung) zu veröffentlichen. Aber woher bezieht man derlei Informationen? Hersteller-Prospekten sollte man jedenfalls nicht blindlings trauen – wie ein aktueller Fall der IT-Recht Kanzlei zeigt!
LG Dresden: Falsche Energieetikettierungen bei Haushaltswaschmaschinen sind abmahnfähigDas LG Dresden stellte kürzlich fest, dass die Bezeichnung "Energie-Effizienzklasse A Plus" im Zusammenhang mit dem Vertrieb von Waschmaschinen eine fehlerhafte Kennzeichnung und damit eine wettbewerbswidrige Werbung darstelle.
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