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EuGH zur Fernsehwerbung für medizinische und chirurgische kosmetische BehandlungenRechtsvorschriften, die zu einem Verbot von Werbung für medizinisch-chirurgische Behandlungen über nationale Fernsehsender führen, währen sie eine solche Werbung über lokale Fernsehsender erlauben, sind gemeinschaftwidrig.
Abmahngefahr - Verstöße gegen das neue Elektronikgesetz haben Folgen!Die IT-Recht Kanzlei hat zur Zeit vermehrt mit Abmahnungen aufgrund von Verstößen gegen das neue ElektroG („Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten“) zu tun.
Abmahnrisiko im Onlinehandel: Der unversicherte VersandViele Onlinehändler stellen den Verbraucher beim Warenkauf über ihren Internetshop oder über eBay vor die Wahl: unversicherter oder versicherter Versand. Die Bezeichnung „unversicherter Versand“ ohne weitere Erläuterungen ist jedoch irreführend und kann eine Abmahnung gegen den Verwender nach sich ziehen!
Streitwert bei wettbewerbswidrigen AGB-KlauselnDas Landgericht Berlin hat im Rahmen eines erst kürzlich ergangenen Beschlusses entschieden, dass falsche AGB durchaus abgemahnt werden können. Pro wettbewerbswidrige AGB-Klausel wurde dabei ein Streitwert von bis zu 5000 Euro zugebilligt. Insgesamt wurde im vorliegenden Verfahren der Streitwert auf 47.000 Euro festgesetzt.
Aus sieben mach eins – EG-Verordnung regelt Verwendung von Lebensmittelzusatzstoffen neuMomentan bereiten das Europäische Parlament und der Rat der Europäischen Union eine Verordnung vor, die die Verwendung von Lebensmittelzusatzstoffen europaweit einheitlich regeln soll. Diese Verordnung soll die bisherige Richtlinienrechtsprechung auf diesem Gebiet ersetzen und wird voraussichtlich in Laufe des Jahres 2009 in Kraft treten. Im Folgenden soll ein erster Blick auf dieses Vorhaben geworfen werden.
Sind falsche AGB abmahnfähig? (Auswirkungen der UGP-Richtlinie)Noch bis vor kurzem war die Frage streitig, ob unwirksame (weil rechtswidrige) AGB in wettbewerbsrechtlicher Hinsicht zu beanstanden sind, also abgemahnt werden können. Dieses Problem hat sich mittlerweile (gerade vor dem Hintergrund der noch immer nicht in nationales Recht umgesetzten UGP-Richtlinie) geklärt – wieder einmal zu Ungunsten der Online-Händler.
Denken Sie, dass Sie bei Amazon.de verkaufen?Wieso das nur zum Teil richtig ist ![]()
Unaufhaltsam wächst das Internet. Damit hängen zugleich immer neue Rechtsfragen zusammen. Man sollte bei Geschäften im Netz immer aufmerksam auf das Kleingedruckte – also auf die AGB- achten. Heute betrachtet die IT-Recht Kanzlei einmal besondere Klauseln innerhalb der AGB von Amazon.de – es ist eine Verkaufsplattform, wo Händler die Möglichkeit haben, Artikel anzubieten.
Achtung Abmahnung: Können Sie sich auf Ihre Allgemeinen Geschäftsbedingungen wirklich verlassen?Nachfolgend präsentiert die IT-Recht Kanzlei eine Übersicht derjenigen AGB-Klauseln, die immer mal wieder gerne abgemahnt werden. Schon an dieser Stelle sei darauf hingewiesen, dass die Gerichte in Deutschland die Abmahnfähigkeit von AGB-Klauseln recht unterschiedlich bewerten. So sind manche Gerichte der Ansicht, dass AGB-Klauseln so gut wie gar nicht abmahnfähig sind. Andere setzen dagegen bereits jeden kleineren rechtlichen Fehler mit einem „nicht nur unerheblichen“ (und damit auch abmahnfähigen) Wettbewerbsverstoß gleich.
OLG Köln schließt sich der Rechtsprechung des OLG Hamburg und des KG Berlin zur Widerrufsfrist bei eBay anMit Urteil vom 03.08.2007, Az. 6 U 60/07, hat sich nun auch das OLG Köln der Rechtsprechung des OLG Hamburg (Urteil v. 24.08.2006, Az. 3 U 103/06) und des KG Berlin (Beschluss v. 18.07.2006, Az. 5 W 156/06) zur Dauer der Widerrufsfrist bei Fernabsatzgeschäften über die Internetplattform eBay angeschlossen.
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