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Sind Teillieferungs- und Vorkasseklauseln in AGB sowie die Werbung mit Selbstverständlichkeiten wettbewerbswidrig?Einen sehr interessanten Beschluss hat das OLG Hamburg (Beschluss vom 13.11.2006 5 W 162/06) Ende letzten Jahres erlassen. Dabei ging es insbesondere um die Frage der Abmahnfähigkeit mehrerer AGB-Klauseln, die sich immer wieder in typischen Onlineshop-AGB befinden - wie etwa die Klausel „Teillieferungen sind zulässig“ ( = 332.000 Google-Treffer) oder „Versand der Ware erfolgt gegen Vorkasse“ ( = 732.000 Google-Treffer).
Update: Kennzeichnungspflichten bei Lebensmitteln im Online-BereichWer im Internet mit Lebensmitteln handelt, sieht sich mit einem wuchernden Paragraphendschungel konfrontiert – die Zahl der Informations- und Kennzeichnungspflichten ist mittlerweile kaum noch überschaubar und treibt bisweilen auch recht skurrile Blüten.
Handlungsanleitung: Wie verkauft man rechtssicher Medikamente im Internet?Der Verkauf von Arzneimitteln im Internet ist ein Geschäft, das mit Vorsicht zu genießen ist. So ist die Abgabe von Arzneimitteln ein besonders sensibler Bereich, der in erhöhtem Maße durch Gesetze, Verordnungen und Urteile geregelt ist - gerade was den elektronischen Handel bzw. Versandhandel von Arzneimittel anbelangt. Wer sich nicht daran hält, dem drohen neben wettbewerbsrechtlichen Abmahnungen Bußgelder und sogar strafrechtliche Konsequenzen. Im Folgenden beantwortet die IT-Recht Kanzlei die wichtigsten Fragen zu diesem heiklen Thema.