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Verkauf von Feuerzeugen22.01.2009

„Messer, Gabel, Scher’ und Licht…“ – vom kinder- und rechtssicheren Handel mit Feuerzeugen

Kein Witz: Feuerzeuge sind spaßbefreit – und keiner hat’s gemerkt. Auf Basis geltenden EU-Rechts verbietet die „Feuerzeug-Verordnung“ bereits seit dem 11. März 2008 alle Feuerzeuge „mit Unterhaltungseffekt“, und auch andere Feuerzeuge sind strikten Anforderungen unterworfen worden. Kürzlich erst wurde ein Klient der IT-Recht-Kanzlei von der zuständigen Behörde mit dem Vorwurf überrascht, er handle mit illegalen Waren.

Verkauf von Modellflieger15.05.2008

LG Bückeburg: „abenteuerlich“ überhöhter Gegenstandswert in einer Abmahnung spricht für Rechtsmissbrauch

Mit Urteil vom 22.04.2008 (Az. 2 O 62/08) wies das LG Bückeburg den Antrag eines Online-Händlers auf Erlass einer einstweiligen Verfügung gegen einen Wettbewerber wegen Rechtsmissbrauchs zurück. Darüber hinaus nahm es zu einigen beliebten Abmahngründen im Internet Stellung und kam dabei zu teilweise überraschenden Ergebnissen.

06.03.2007

Abmahngefahr bei fehlender Grundpreisangabe in eBay-Angeboten

Wer als Online-Händler bei eBay mit Waren handelt, die in Fertigpackungen, offenen Packungen oder als Verkaufseinheiten ohne Umhüllung nach Gewicht, Volumen, Länge oder Fläche angeboten werden, muss nach der Preisangabenverordnung neben dem Produktendpreis auch den Grundpreis bezogen auf eine bestimmte Mengeneinheit angeben, wenn die Ware auch oder nur über die „Sofort Kaufen“-Option angeboten wird.

07.09.2007

OLG Köln schließt sich der Rechtsprechung des OLG Hamburg und des KG Berlin zur Widerrufsfrist bei eBay an

Mit Urteil vom 03.08.2007, Az. 6 U 60/07, hat sich nun auch das OLG Köln der Rechtsprechung des OLG Hamburg (Urteil v. 24.08.2006, Az. 3 U 103/06) und des KG Berlin (Beschluss v. 18.07.2006, Az. 5 W 156/06) zur Dauer der Widerrufsfrist bei Fernabsatzgeschäften über die Internetplattform eBay angeschlossen.

16.04.2007

Achtung: Klauseln zur "Nichtannahme unfrei zurückgesandter Ware" sind abmahnfähig

Zur Zeit sind es vor allem zwei Gerichte, die sich gemeinsam zum Ziel gesetzt zu haben scheinen, die von Onlinehändlern zu beachtenden rechtlichen Vorgaben höher und höher zu schrauben und damit das Leben der Onlinehändler immer weiter zu erschweren - nämlich das OLG Hamburg, wie auch das KG Berlin.

06.10.2008

Schwarze Liste: 30 Geschäftspraktiken, die unter allen Umständen abgemahnt werden können!

Die IT-Recht Kanzlei veröffentlicht nachfolgend eine „Schwarze Liste“ (samt Erläuterungen des BMJ), die 30 Beispieltatbestände der irreführenden und agressiven Geschäftspraktiken nennt, die unter allen Umständen als unlauter einzustufen sind. Um es klarzustellen: Hat sich ein Händler gegenüber einem Verbraucher einer dieser Geschäftspraktiken zu verantworten, so wird dieser Händler erfolgreich in wettbewerbsrechtlicher Hinsicht in Anspruch genommen werden können („Per-se-Verbote für bestimmte Handlungsweisen“)!

31.08.2007

Achtung Abmahnung: Können Sie sich auf Ihre Allgemeinen Geschäftsbedingungen wirklich verlassen?

Nachfolgend präsentiert die IT-Recht Kanzlei eine Übersicht derjenigen AGB-Klauseln, die immer mal wieder gerne abgemahnt werden. Schon an dieser Stelle sei darauf hingewiesen, dass die Gerichte in Deutschland die Abmahnfähigkeit von AGB-Klauseln recht unterschiedlich bewerten. So sind manche Gerichte der Ansicht, dass AGB-Klauseln so gut wie gar nicht abmahnfähig sind. Andere setzen dagegen bereits jeden kleineren rechtlichen Fehler mit einem „nicht nur unerheblichen“ (und damit auch abmahnfähigen) Wettbewerbsverstoß gleich.

Verkauf von Büchern06.11.2007

Fragenkatalog zum Buchpreisbindungsgesetz

Beim Buchhandel ist das Buchpreisbindungsgesetz unbedingt zu beachten. Dies wird sicherlich jedem bekannt sein, der im Buchhandel tätig ist. Doch um einen rechtssicheren Verkauf der dem Buchpreisbindungsgesetz unterliegenden Waren zu gewährleisten, sind einige Punkte zu beachten. Unser Fragenkatalog soll Ihnen dabei einige grundlegende Fragen beantworten.

Verkauf von Büchern10.11.2008

Buchpreisbindung: Für Buchhändler auch im Internet zwingend relevant – FAQ

Die Buchpreisbindung geht jeden an, der neue Bücher gewerblich vertreibt. Dürfen etwa Online-Händler ihre Bücher versandkostenfrei verschicken? Sind beim Verkauf von Büchern kleine Zugaben erlaubt? Welche Bonusprogramme sind überhaupt  beim Verkauf von Büchern möglich? Die Protected Shops GmbH beantwortet die 30 meistgestellten Fragen der letzten Jahre.

03.03.2009

Der rechtssichere Handel mit Spielsachen! Kampf dem Flammen- und Erstickungstod?

„Viele Männer haben irgendein doofes Jungsspielzeug: Kettensägen, Aufsitzmäher, Eisenbahnen.“ Diese Worte* hatte wohl die EU-Kommission im Kopf, als sie den Richtlinienvorschlag KOM (2008) 9 ausgetüftelt hat. Die hierdurch vorgeschlagene Norm zur Sicherheit von Spielzeug wird in absehbarer Zeit in nationales Recht umgesetzt werden – und den E-Commerce wieder einige Nerven kosten. Darüber hinaus sollten Online-Händler, die mit magnetischem Spielzeug handeln, bereits jetzt die „Magnetspielzeug-Entscheidung“ beachten.

 

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