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Verkauf von Reisen30.08.2007

Achtung Abmahnung: Wenn der Verpackungsverordnung nicht Genüge getan wird!

Die IT-Recht Kanzlei hat bereits in einem anderen Beitrag ausführlich über die Verpackungsverordnung und der damit einhergehenden Abmahngefahr berichtet. Diese Gefahr ist auch real – so werden bereits Onlinehändler wegen Verstoßes etwa gegen § 6 der Verpackungsverordnung abgemahnt.

Verkauf von Modellflieger26.02.2008

KG Berlin: Rechtsmissbräuchliche Ausnutzung des so genannten fliegenden Gerichtsstandes

Für wettbewerbsrechtliche Streitigkeiten ist in Deutschland gemäß § 14 Abs. 2 Satz 1 UWG das Gericht örtlich zuständig, in dessen Bezirk die Wettbewerbshandlung begangen ist. Bei Wettbewerbsverstößen, die über das Internet begangen werden, trifft dies auf jedes deutsche Landgericht zu. Der Anspruchsteller kann sich demnach einen Gerichtsstand aussuchen. Man spricht insoweit vom so genannten fliegenden Gerichtsstand.

Verkauf von Modellflieger27.03.2008

LG Bonn: Einstweilige Verfügungen sind bei Anhaltspunkten für ein rechtsmissbräuchliches Abmahnverhalten nachträglich aufzuheben

Das LG Bonn hat, entschieden, dass eine bereits erlassene einstweilige Verfügung aufzuheben und der zugrunde liegende Antrag zurückzuweisen ist, wenn nachträgliche Erkenntnisse seitens des Gerichts auch bei nur summarischer Prüfung für ein rechtsmissbräuchliches Abmahnverhalten sprechen.

Verkauf von Modellflieger15.05.2008

LG Bückeburg: „abenteuerlich“ überhöhter Gegenstandswert in einer Abmahnung spricht für Rechtsmissbrauch

Mit Urteil vom 22.04.2008 (Az. 2 O 62/08) wies das LG Bückeburg den Antrag eines Online-Händlers auf Erlass einer einstweiligen Verfügung gegen einen Wettbewerber wegen Rechtsmissbrauchs zurück. Darüber hinaus nahm es zu einigen beliebten Abmahngründen im Internet Stellung und kam dabei zu teilweise überraschenden Ergebnissen.

Internetrecht15.01.2008

Abmahnungen: "Weiße Ware"-Händler sind zur Zeit besonders gefährdet!

Zur Zeit werden viele Online-Händler abgemahnt, die im Internet "Weiße Ware" verkaufen und dabei die zwingenden Regelungen zur Anbieterkennzeichnung nicht hinreichend beachten.

Marktmacht11.01.2007

LG Düsseldorf erklärt Klausel zum unversicherten Versand und sog. Spaßbieterklausel für unzulässig

Wie die IT-Recht-Kanzlei bereits berichtet hatte, birgt die Bezeichnung „unversicherter Versand“ ohne weitere Erläuterungen im Fernabsatz die nicht unerhebliche Gefahr einer Abmahnung wegen eines Wettbewerbsverstoßes. Diese Auffassung ist nun auch vom LG Düsseldorf im Rahmen einer einstweiligen Verfügung vom 13.11.2006 bestätigt worden.

Marktmacht11.02.2007

Neues Urteil zum Abmahnthema "unversicherter Versand"

Wie die IT-Recht-Kanzlei bereits berichtete, kann die Bezeichnung „unversicherter Versand“ ohne weitere Erläuterungen unter Umständen irreführend sein und daher eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung gegen den Verwender nach sich ziehen. Das Landgericht Hamburg hat nun in einem Urteil vom 18.1.2007 (Az. 315 O 457/06) klargestellt, dass die Bezeichnung „unversicherter Versand“ bei Angeboten auf der Internetplattform eBay nicht zwangsläufig wettbewerbswidrig sein muss.

Marktmacht06.12.2007

Gastbeitrag von RA Dr. iur. F. Schäfer: "Versicherter Versand" bei eBay ist abmahnfähig

An die Tatsache, daß bei ebay die Wahl der falschen Versandart wettbewerbsrechtliche Konsequenzen haben kann, haben sich die ebay-Händler ja schon gewöhnt. In Abmahnkreisen ist es beispielsweise bestens bekannt, daß der Hinweis auf unversicherten Versand ohne weitergehende ausdrückliche Erläuterungen bezüglich des beim Verkäufer verbleibenden Risikos für Versandverluste das Tor für eine kostenträchtige Abmahnung aufstoßen kann.

Verkauf von Technologie14.11.2007

Vorsicht bei der Einbindung von Grafikdateien mit Rechtstexten in eBay-Artikelbeschreibungen

Mit Beschluss vom 06.11.2006 (Az. 6 W 203/06) hat das OLG Frankfurt eine neue Abmahnmöglichkeit bei eBay eröffnet. So sei es wettbewerbswidrig, Waren bei eBay anzubieten und dabei die Widerrufsbelehrung nicht in den Quelltext des eBay Angebots einzubinden, sondern in Form einer Grafikdatei von einem externen Server einblenden zu lassen.

Jugendschutz10.03.2007

Abmahnrisiko: Wenn die Artikelbeschreibung vom zugehörigen Foto abweicht...!

Ein Händler hatte über eBay ein "Pilker-Set Ostsee/Dänemark 5 Stück" angeboten. Das Angebot zeigte jedoch eine Abbildung, welche nicht 5 sondern vielmehr 6 Pilker darstellte. Folglich wich die Artikelbeschreibung hinsichtlich der beworbenen Stückzahl von dem zugehörigen Foto um genau einen Pilker ab. Dies sei abmahnfähig, so das Landgericht Kleve.

 

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