
Es wurden 179 Artikel zu Ihrer Suchanfrage nach "tdg diese" gefunden.
CPU-Werbung: Ist die Bezeichnung "4 x 2,4 GHz = 9,6 GHz" eine irreführende Werbung?Onlinehändler, die gewerblich CPUs im Internet vertreiben, sehen sich häufig mit der Frage konfrontiert, wie sie Multikern-Prozessoren bewerben dürfen. Ist es etwa zulässig, bei Multikern-Prozessoren die Prozessortaktung als Summe der Einzeltaktungen der einzelnen Kerne anzugeben?
KG Berlin: Die Aussage "Zwei CPU-Kerne 2x2800 MHz=5600 MHz" ist falsch und irreführendDie IT-Recht Kanzlei hat von einer aktuellen Entscheidung des KG Berlin Kenntnis erlangt, welche die Werbung "Zwei CPU-Kerne 2x2800 MHz = 5600 MHz" als objektiv unwahr (und irreführend) bewertet. Es könne nicht davon ausgegangen werden, dass die angesprochenen Verkehrkreise nicht auf die Angabe "5600 MHz" hereinfallen würden. Die Beweislast liege insoweit bei dem Werbenden.
Abmahnungen: PKW-Onlinehändler haben zwingend die PKW-EnVKV zu beachten!Spätestens seitdem vermehrt Verstöße gegen die PKW- Energieverbrauchskennzeichnungsverordnung ("PKW-EnVKV"), abgemahnt werden, sehen sich Onlinehändler vor die Aufgabe gestellt, bei ihrer Werbung für neue Personenkraftwagen die komplizierten Bestimmungen der Verordnung umzusetzen. Die IT-Recht Kanzlei hilft und beantwortet im Folgenden die häufigsten Fragen bei der Umsetzung der sich aus der PKW-EnVKV ergebenden Kennzeichnungspflichten.
Sind PKW mit sogenannter Tageszulassung „neu“ im Sinne der PKW-EnVKV?Gemäß § 1 Abs. 1 PKW-EnVKV haben Onlinehändler, die im Internet neue Personenkraftwagen bewerben, für jedes beworbene Fahrzeugmodell zumindest die Werte des offiziellen Kraftstoffverbrauchs und der CO2 Emissionen anzugeben. Nur, sind PKW mit sogenannter Tageszulassung auch „neu“ im Sinne der PKW-EnVKV?
Energieetikettierung für HaushaltslampenDie Firma electronicland24 mahnt nach wie vor zahlreiche Online-Händler ab, die angeblich gegen die Energieverbrauchskennzeichnungsverordnung (EnVKV) verstoßen. Was viele Händler nicht wissen: Auch Haushaltslampen können kennzeichnungspflichtig im Sinne der EnVKV sein.
FAQ: „Textilkennzeichnungsgesetz, Abmahnung und Prävention“ - Folge 1: Basics zum TextilKennzGDas Textilkennzeichnungsgesetz ("TextilKennzG") ist in aller Munde. Dies liegt daran, dass nur wenige Textilhändler den rechtssicheren Verkauf von Textilerzeugnissen im Internet tatsächlich beherrschen - was wiederum von Abmahnern ausgenutzt wird. Die neue FAQ der IT-Recht Kanzlei zeigt Ihnen, wie Sie die Vorgaben des TextilKennzG erfüllen und sich somit vor Abmahnungen schützen können. Die Folge Nr.1 führt dabei in die "Basics" zum TextilKennzG ein.
FAQ: "Textilkennzeichnungsgesetz, Abmahnung und Prävention" - Folge 3: Wenn das TextilKennzG keine Anwendung findet…Das Textilkennzeichnungsgesetz ("TextilKennzG") ist in aller Munde. Dies liegt daran, dass nur wenige Textilhändler den rechtssicheren Verkauf von Textilerzeugnissen im Internet tatsächlich beherrschen - was wiederum von Abmahnern ausgenutzt wird. Folge 3 unserer FAQ beschäftigt sich nun mit den Fällen, bei denen das TextilKennzG von vornherein überhaupt nicht bzw. nur eingeschränkt beachtet werden muss.