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OLG Hamburg: Bitte um frankierte Rücksendung in der Widerrufsbelehrung nicht wettbewerbswidrigWie das Info-Portal www.shopbetreiber-blog.de berichtet, hat das OLG Hamburg mit Beschluss v. 20.4.2007 entschieden, dass eine Bitte des Verkäufers an den Kunden, das Paket bei der Ausübung des Widerrufs ausreichend zu frankieren, keine unzulässige Einschränkung des Widerrufsrechtes darstellt und somit auch nicht als Wettbewerbsverstoß abgemahnt werden kann.
Wettbewerbsverstoß durch Anzeige der Preisangaben erst auf Internetseite "Warenkorb"Wieder einmal ein Urteil des OLG Hamburg zur Preisangabenverordnung. Diesmal ging es um einen Online-Händler, der abgemahnt wurde, da er seine im Internet beworbenen Produkte nicht mit Hinweisen zur Umsatzsteuer versehen hatte. Ein entsprechender Hinweis erfolgte vielmehr erst auf seiner Seite „Warenkorb“. Dies stelle ein Verstoß gegen die Preisangabenverordnung und damit auch gegen das Wettbewerbsrecht dar, so das OLG Hamburg. Überraschung: Dennoch ging die Abmahnung gegen den Händler diesmal ins Leere...
Die Protected Shops GmbH bezieht Position zur Widerrufsfrist bei eBayMehrere Entscheidungen zum Thema „Widerrufsbelehrung bei Internetauktionen“ haben das letzte Jahr die Gemüter besonders erregt. So haben beispielsweise sowohl das Berliner Kammergericht (2. KG, Beschluss v. 18.07.2006, Az. 5 W 156/06) als auch das OLG Hamburg (OLG Hamburg, Urteil v. 24.08.2006, Az. 3 U 103/06) entschieden, dass eine Widerrufsbelehrung, nach der bei einer Auktion über eine Internet-Versteigerungsplattform ein zweiwöchiges Widerrufsrecht eingeräumt wird, inhaltlich unrichtig ist.
FAQ: „Textilkennzeichnungsgesetz, Abmahnung und Prävention“ - Folge 1: Basics zum TextilKennzGDas Textilkennzeichnungsgesetz ("TextilKennzG") ist in aller Munde. Dies liegt daran, dass nur wenige Textilhändler den rechtssicheren Verkauf von Textilerzeugnissen im Internet tatsächlich beherrschen - was wiederum von Abmahnern ausgenutzt wird. Die neue FAQ der IT-Recht Kanzlei zeigt Ihnen, wie Sie die Vorgaben des TextilKennzG erfüllen und sich somit vor Abmahnungen schützen können. Die Folge Nr.1 führt dabei in die "Basics" zum TextilKennzG ein.
Batterieverordnung: Drohen Abmahnungen?Diverse Verordnungen wie die Preisangabenverordnung oder die Verpackungsverordnung haben schon dem ein oder anderen Online-Shopbetreiber Kopfzerbrechen bereitet. Nun steht die Batterieverordnung in der Diskussion. Müssen Online-Händler auf die Batterieverordnung hinweisen? Müssen sie die in der Batterieverordnung geregelten Informationspflichten beachten und auf ihren Internetseiten entsprechende Hinweise platzieren?
Sind falsche AGB abmahnfähig? (Auswirkungen der UGP-Richtlinie)Noch bis vor kurzem war die Frage streitig, ob unwirksame (weil rechtswidrige) AGB in wettbewerbsrechtlicher Hinsicht zu beanstanden sind, also abgemahnt werden können. Dieses Problem hat sich mittlerweile (gerade vor dem Hintergrund der noch immer nicht in nationales Recht umgesetzten UGP-Richtlinie) geklärt – wieder einmal zu Ungunsten der Online-Händler.
Handlungsanleitung: Wie verkauft man rechtssicher Kosmetika?Die Zahl der Informations- und Kennzeichnungspflichten im Bereich des gewerblichen Anbietens von Kosmetika ist kaum noch zu überschauen und daher für so manchen Online-Händler auch schon zum Minenfeld geworden. Es ist tatsächlich auch alles andere als einfach, die vielfältigen gesetzlichen Vorgaben in diesem Bereich einzuhalten. Der folgende Beitrag beschäftigt sich daher einmal ausführlich mit den Kennzeichnungspflichten für kosmetische Artikel im Online-Handel. Dabei geht es unter anderem um Warnhinweise, Herstellerangaben, Füllmengenangaben etc. etc..
Achtung Abmahnung: Können Sie sich auf Ihre Allgemeinen Geschäftsbedingungen wirklich verlassen?Nachfolgend präsentiert die IT-Recht Kanzlei eine Übersicht derjenigen AGB-Klauseln, die immer mal wieder gerne abgemahnt werden. Schon an dieser Stelle sei darauf hingewiesen, dass die Gerichte in Deutschland die Abmahnfähigkeit von AGB-Klauseln recht unterschiedlich bewerten. So sind manche Gerichte der Ansicht, dass AGB-Klauseln so gut wie gar nicht abmahnfähig sind. Andere setzen dagegen bereits jeden kleineren rechtlichen Fehler mit einem „nicht nur unerheblichen“ (und damit auch abmahnfähigen) Wettbewerbsverstoß gleich.