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Abmahnsicher: Der Verkauf von Ersatz- und Zubehörteilen!In der Vergangenheit ist es beim Verkauf von Ersatz – wie auch Zubehörteilen im Internet immer wieder zu Rechtsstreitigkeiten gekommen. Dabei bestehen sowohl auf Seiten der Originalhersteller wie auch auf Seiten der Drittanbieter erhebliche Rechtsunsicherheiten. Ist es bspw. erlaubt Ersatzsteile zu einer fremden Hauptware zu verbreiten? Wenn ja, wie bewerben Drittanbieter rechtssicher ihre Waren? Darf man für nachgebaute Ersatzteile die Bestellnummern des Originalherstellers benutzen? Der nachfolgende Beitrag gibt Antworten.
Können Hersteller eigentlich Online-Händler abmahnen?Vor kurzem wendete sich ein Online-Händler (von Textilien) an die IT-Recht Kanzlei, der von einem Textilhersteller abgemahnt worden ist. Der Händler war der Meinung, dass der Hersteller ihn gar nicht hätte abmahnen dürfen – schließlich fehle es an einem konkreten Wettbewerbsverhältnis. Ist dies richtig?
Werbung mit Testergebnissen ohne Fundstellenangabe ist wettbewerbsrechtlich unzulässigErst kürzlich hat sich die IT-Recht Kanzlei ausführlich mit der Problematik der "Werbung mit Testergebnissen" auseinandergesetzt. In dem Beitrag ging es insbesondere darum, dass den Werbenden bestimmte Hinweispflichten treffen können, wenn er mit Testergebnissen von Untersuchungsorganisationen (etwa der Stiftung Warentest) wirbt. Dazu gehört auch, dass Testergebnissen eine ordnungsgemäße Fundstellenangabe beizufügen ist - wie erst kürzlich das Oberlandesgericht Hamburg entschied.
Abmahngefahr bei fehlender Grundpreisangabe in eBay-AngebotenWer als Online-Händler bei eBay mit Waren handelt, die in Fertigpackungen, offenen Packungen oder als Verkaufseinheiten ohne Umhüllung nach Gewicht, Volumen, Länge oder Fläche angeboten werden, muss nach der Preisangabenverordnung neben dem Produktendpreis auch den Grundpreis bezogen auf eine bestimmte Mengeneinheit angeben, wenn die Ware auch oder nur über die „Sofort Kaufen“-Option angeboten wird.
Widerrufsfrist von vier Wochen ist wettbewerbswidrigNachdem sich unter eBay-Händlern mittlerweile herumgesprochen haben sollte, dass einige deutsche Gerichte dem Verbraucher bei Fernabsatzgeschäften, die über die Internetplattform eBay abgeschlossen werden, eine einmonatige Widerrufsfrist einräumen, gibt es nun auch die erste Entscheidung zu der Frage, ob der Hinweis auf eine vierwöchige Widerrufsfrist wettbewerbswidrig und damit abmahnfähig ist.
Dritte OLG-Entscheidung zur 1-monatigen Widerrufsfrist bei eBay für VerbraucherWie der Shopbetreiber-Blog.de berichtet, bestätigte das Kammergericht Berlin in einem zweiten Beschluss die eigene Auffassung, dass die Widerrufsfrist bei gewerblichen Verkäufen über eBay nicht 2 Wochen, sondern 1 Monat beträgt.
OLG Stuttgart: Preisangaben in Preissuchmaschinen ohne Hinweis auf zusätzlich anfallende Versandkosten sind wettbewerbswidrigDas OLG Stuttgart hat mit Urteil vom 17.01.2008, Az. 2 U 12/07, entschieden, dass es einen wettbewerbswidrigen Verstoß gegen die Preisangabenverordnung darstellt, wenn eine Preisangabe ohne Liefer- und Versandkosten in eine Preissuchmaschine eingestellt wird. Zudem entschied das Gericht, dass derjenige Unternehmer, der über ein Internetangebot Dritter für seine Ware wirbt, voll verantwortlich dafür ist, dass seine Werbung bzw. Angebote den rechtlichen Anforderungen genügen.
OLG Köln schließt sich der Rechtsprechung des OLG Hamburg und des KG Berlin zur Widerrufsfrist bei eBay anMit Urteil vom 03.08.2007, Az. 6 U 60/07, hat sich nun auch das OLG Köln der Rechtsprechung des OLG Hamburg (Urteil v. 24.08.2006, Az. 3 U 103/06) und des KG Berlin (Beschluss v. 18.07.2006, Az. 5 W 156/06) zur Dauer der Widerrufsfrist bei Fernabsatzgeschäften über die Internetplattform eBay angeschlossen.
FAQ: „Textilkennzeichnungsgesetz, Abmahnung und Prävention“ - Folge 1: Basics zum TextilKennzGDas Textilkennzeichnungsgesetz ("TextilKennzG") ist in aller Munde. Dies liegt daran, dass nur wenige Textilhändler den rechtssicheren Verkauf von Textilerzeugnissen im Internet tatsächlich beherrschen - was wiederum von Abmahnern ausgenutzt wird. Die neue FAQ der IT-Recht Kanzlei zeigt Ihnen, wie Sie die Vorgaben des TextilKennzG erfüllen und sich somit vor Abmahnungen schützen können. Die Folge Nr.1 führt dabei in die "Basics" zum TextilKennzG ein.
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