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Bei eBay nun Widerrufsfrist von einem Monat? Neue Abmahnwelle drohtBisher räumten alle gewerblichen eBay-Verkäufer ihren Kunden, die Verbraucher sind, eine zweiwöchige Widerrufsfrist ein. Es ist sehr fraglich, ob dies in Zukunft noch ausreichen wird! Nun wurde jedoch ein Beschluss (Az. 5 W 156/06,) des Kammergerichts Berlin veröffentlicht, wonach sich das Widerrufsrecht eines Verbrauchers für den Fall auf einen ganzen Monat verlängert, dass dieser seine Einkäufe über das Online-Auktionshaus eBay abgewickelt.
OLG Hamburg: Bitte um frankierte Rücksendung in der Widerrufsbelehrung nicht wettbewerbswidrigWie das Info-Portal www.shopbetreiber-blog.de berichtet, hat das OLG Hamburg mit Beschluss v. 20.4.2007 entschieden, dass eine Bitte des Verkäufers an den Kunden, das Paket bei der Ausübung des Widerrufs ausreichend zu frankieren, keine unzulässige Einschränkung des Widerrufsrechtes darstellt und somit auch nicht als Wettbewerbsverstoß abgemahnt werden kann.
Neues Urteil zum Abmahnthema "unversicherter Versand"Wie die IT-Recht-Kanzlei bereits berichtete, kann die Bezeichnung „unversicherter Versand“ ohne weitere Erläuterungen unter Umständen irreführend sein und daher eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung gegen den Verwender nach sich ziehen. Das Landgericht Hamburg hat nun in einem Urteil vom 18.1.2007 (Az. 315 O 457/06) klargestellt, dass die Bezeichnung „unversicherter Versand“ bei Angeboten auf der Internetplattform eBay nicht zwangsläufig wettbewerbswidrig sein muss.
Sind Teillieferungs- und Vorkasseklauseln in AGB sowie die Werbung mit Selbstverständlichkeiten wettbewerbswidrig?Einen sehr interessanten Beschluss hat das OLG Hamburg (Beschluss vom 13.11.2006 5 W 162/06) Ende letzten Jahres erlassen. Dabei ging es insbesondere um die Frage der Abmahnfähigkeit mehrerer AGB-Klauseln, die sich immer wieder in typischen Onlineshop-AGB befinden - wie etwa die Klausel „Teillieferungen sind zulässig“ ( = 332.000 Google-Treffer) oder „Versand der Ware erfolgt gegen Vorkasse“ ( = 732.000 Google-Treffer).
Drei Oberlandesgerichte entschieden: Falsche Wertersatzklausel bei eBay nicht abmahnbar!Nach Ansicht vieler Abmahner sind auf eBay veröffentlichte Wertersatzklauseln im Rahmen der Widerrufsbelehrung dann abmahnfähig, wenn die Klauseln keine Ausführungen dahingehend enthalten, dass eine Verschlechterung der Ware, die durch bestimmungsgemäßen Gebrauch entstanden ist, bei einer Wertersatzpflicht wegen Verschlechterung außer Betracht bleibt ("verkürzte Wertersatzklausel").
Falsche Bestimmungen über das Zustandekommen von Verträgen können abgemahnt werdenGemäß § 312 c I, II BGB hat der Unternehmer den Verbraucher darüber zu informieren, wie der Vertrag zwischen den Parteien zustande kommt - das gilt selbstverständlich auch für die eBay-Plattform. Aber Vorsicht: Viele Onlinehändler haben sich für ihren Online-Shop AGB stricken lassen, die sie auch einfach ohne weitere rechtliche Prüfung bei eBay einsetzen. Dies kann jedoch fatale Folgen haben, wie eine aktuelle Entscheidung des OLG Hamburg (wieder einmal!) zeigt.
Abmahnrisiko wegen falscher geographischer HerkunftsangabeDie IT-Recht-Kanzlei beriet bereits mehrere Online-Händler, die von einem Konkurrenten wegen der Verwendung falscher geographischer Herkunftsangaben für ihre Artikelbeschreibungen abgemahnt worden sind. In einem aktuellen Fall wurde ein Online-Händler wegen eines Verstoßes gegen die §§ 126, 127 MarkenG abgemahnt, weil er ein Messerset, welches nach der Aussage des Mitbewerbers aus chinesischer Produktion stammte, als „Japanisches Messerset” angeboten hatte.
OLG Hamburg stiftet weitere Verwirrung im Punkto Wertersatzklausel bei eBayMit Beschluss vom 19.06.2007 (Az. 5 W 92/07) hat das Hanseatische Oberlandesgericht entschieden, dass bei eBay ein Wertersatz für eine bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme gem. § 357 Abs. 3 BGB geltend gemacht werden kann. Mit dieser Entscheidung setzt sich das Gericht in Widerspruch zu seiner eigenen Rechtsprechung!
Dritte OLG-Entscheidung zur 1-monatigen Widerrufsfrist bei eBay für VerbraucherWie der Shopbetreiber-Blog.de berichtet, bestätigte das Kammergericht Berlin in einem zweiten Beschluss die eigene Auffassung, dass die Widerrufsfrist bei gewerblichen Verkäufen über eBay nicht 2 Wochen, sondern 1 Monat beträgt.
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