Es wurden 2 Artikel zu Ihrer Suchanfrage nach "verfügungsbeklagten kontakt" gefunden.
Auszufüllendes Kontaktformular --> keine "schnelle elektronische Kontaktaufnahme" § 5 Abs. 1 Nr. 2 TMG verlangt, dass ein jedes Impressum Angaben enthält, die eine schnelle elektronische Kontaktaufnahme ermöglichen. Keineswegs ist es ausreichend, dem Interessenten nur ein Kontaktformular zur Verfügung zu stellen, welches der Interessent auszufüllen hat, um mit dem Betreiber in Kontakt zu treten.
Auch Hotels haben die Preisangabenverordnung im Internet zu beachten!Es ging konkret um ein Hotel, welches das Internet zur Werbung nutzte. Diese Werbung verstieß, so das OLG Schleswig, gegen die PAngV, da dem Verbraucher bez. der Zimmer lediglich eine Preisspanne "von… bis…" mitgeteilt worden wäre. Eine nähere Aufschlüsselung der Preismargen erfolgte dagegen nicht - was sich als abmahnwürdig herausstellte...
Verwandte Suche:
|
kontakt verfügungsbeklagten |