Es wurden 23 Artikel zu Ihrer Suchanfrage nach "versandkosten verbraucher" gefunden.
Online-Shops: Häufiger Fehler bei nach Gewicht gestaffelten VersandkostenangabenNach § 1 Abs.2 S.2 PAngVO sind Onlinehändler verpflichtet, neben dem Endpreis auch anzugeben, ob zusätzlich Versandkosten anfallen. Online-Händler, die ihre Versandkosten nach Gewicht staffeln, haben ihren Artikelbeschreibungen zwingend Gewichtsangaben beizufügen!
Abmahnfähig: "Inselzuschläge sind in unseren Versandkosten nicht enthalten."Das Landgericht Oldenburg entschied durch Urteil (Az. 15 I 656/08), dass es wettbewerbswidrig sei, die Versandkosten für den Versand nach Deutschland anzugeben und gleichzeitig darauf hinzuweisen, dass "die angegebenen Versandkosten nur für Deutschland (ohne Inseln) gelten".
OLG Frankfurt: Intransparenter Hinweis auf Versandkosten im Online-Shop ist wettbewerbswidrigDas OLG Frankfurt hat mit Urteil vom 06.03.2008, Az. 6 U 85/07, entschieden, dass ein Hinweis auf anfallende Liefer- und Versandkosten in einem Online-Shop, der nicht den Anforderungen der Preisangabenverordnung genügt, wettbewerbswidrig ist.
Auslandsversandkosten: Verlinkung auf externe Grafikdatei reicht nicht ausDas OLG Frankfurt hat bereits klargestellt, dass es wettbewerbswidrig sei, die Widerrufsbelehrung in Form einer Grafikdatei darzustellen. Der IT-Recht Kanzlei liegt nun eine Entscheidung des LG Berlin vor, die sich mit einem ähnlichen Thema beschäftigt: Die Darstellung der Versandkosten mittels einer externen Grafikdatei.
Onlineshops: Versandkostenangaben auch für das Ausland zwingend erforderlichNach einem Beschluss des OLG Hamm (Az. 44 O 186/06, 28.03.2007) haben Onlinehändler nun auch für das außereuropäische Ausland, in welches sie Waren exportieren, anzugeben, in welcher Höhe hierfür Versandkosten anfallen. Sind die Händler dazu nicht in der Lage, seien zumindest die näheren Einzelheiten der Berechnung anzugeben, aufgrund derer der Letztverbraucher die Höhe leicht errechnen kann, (vgl. § 1 II S. 2 PAngV).
OLG Stuttgart: Preisangaben in Preissuchmaschinen ohne Hinweis auf zusätzlich anfallende Versandkosten sind wettbewerbswidrigDas OLG Stuttgart hat mit Urteil vom 17.01.2008, Az. 2 U 12/07, entschieden, dass es einen wettbewerbswidrigen Verstoß gegen die Preisangabenverordnung darstellt, wenn eine Preisangabe ohne Liefer- und Versandkosten in eine Preissuchmaschine eingestellt wird. Zudem entschied das Gericht, dass derjenige Unternehmer, der über ein Internetangebot Dritter für seine Ware wirbt, voll verantwortlich dafür ist, dass seine Werbung bzw. Angebote den rechtlichen Anforderungen genügen.
LG Bochum: Elf wettbewerbsrechtliche Verstöße = 30.000 Euro StreitwertDas Landgericht Bochum setzte kürzlich im Rahmen eines einstweiligen Verfügungsverfahrens (Beschluss vom 16.10.2008 / Az. I-13 O 216/08) einen Streitwert von 30.000 Euro fest. Der Antragsgegner (Online-Händler) hatte sich insgesamt elf wettbewerbsrechtliche Schnitzer erlaubt.
Neues Urteil zum Abmahnthema "unversicherter Versand"Wie die IT-Recht-Kanzlei bereits berichtete, kann die Bezeichnung „unversicherter Versand“ ohne weitere Erläuterungen unter Umständen irreführend sein und daher eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung gegen den Verwender nach sich ziehen. Das Landgericht Hamburg hat nun in einem Urteil vom 18.1.2007 (Az. 315 O 457/06) klargestellt, dass die Bezeichnung „unversicherter Versand“ bei Angeboten auf der Internetplattform eBay nicht zwangsläufig wettbewerbswidrig sein muss.
LG Essen: Fünf wettbewerbsrechtliche Verstöße = 30.000 Euro Das Landgericht Essen setzte kürzlich im Rahmen eines einstweiligen Verfügungsverfahrens (Beschluss vom 07.11.2008 / Az. 45 O 81/08) einen Streitwert von 30.000 Euro fest. Der Antragsgegner (Online-Händler) hatte sich insgesamt fünf wettbewerbsrechtliche Schnitzer erlaubt.
Landgericht Lübeck: Verstöße gegen das TextilKennzG sowie die VerpackV nicht abmahnfähigDas Landgericht Lübeck machte kürzlich einem abmahnenden Online-Händler einen dicken Strich durch die Rechnung. Verstöße gegen die BGB-InfoV? Nichtbeachtung der Verpackungsverordnung oder des Textillkennzeichnungsgesetzes? Alles nicht abmahnfähig – so das Gericht.
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