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LG Bochum: Sechs wettbewerbsrechtliche Verstöße = 20000 Euro StreitwertDas Landgericht Bochum setzte kürzlich im Rahmen eines einstweiligen Verfügungsverfahrens (Az. I-12 O 323/08) einen Streitwert von 20000 Euro fest. Der Antragsgegner (Online-Händler) hatte sich insgesamt sechs wettbewerbsrechtliche Schnitzer erlaubt.
Achtung: Abmahner mahnen gängige Wertersatzklausel in Widerrufsbelehrung bei eBay abDas Landgericht Berlin hat entschieden, dass die Nutzung einer gängigen Wertersatzklausel im Rahmen des gesetzlichen Rückgaberechtes (bzw. Widerrufsrechts) bei eBay (bzw. einer ebenso strukturierten Internet-Auktionsplattform) wettbewerbswidrig und damit abmahnfähig ist. Dumm nur, dass eben diese Wertersatzklausel hundertausende Male von Online-Händlern auf der eBay Plattform eingesetzt wird - und von bekanntermaßen abmahnfreudigen Unternehmen, wie etwa der e-tail GmbH, ins Visier genommen wird.
LG Karlsruhe bestätigt Abmahnung wegen falscher Wertersatzklausel bei eBayBei der Fülle von Gerichtsentscheidungen, die mittlerweile zum Thema "Widerrufsbelehrung bei eBay" ergangen sind, gibt es wohl kaum einen Bereich, der so kontrovers diskutiert und durchentschieden wird, wie das Thema Wertersatzklausel. Nun hat das LG Karlsruhe neuen Zündstoff zu diesem Thema geliefert.
OLG Hamburg stiftet weitere Verwirrung im Punkto Wertersatzklausel bei eBayMit Beschluss vom 19.06.2007 (Az. 5 W 92/07) hat das Hanseatische Oberlandesgericht entschieden, dass bei eBay ein Wertersatz für eine bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme gem. § 357 Abs. 3 BGB geltend gemacht werden kann. Mit dieser Entscheidung setzt sich das Gericht in Widerspruch zu seiner eigenen Rechtsprechung!
Konkret: Zur Ausnahme des Widerrufsrechts beim Onlinehandel mit LebensmittelnDas Widerrufsrechts bei Fernabsatzverträgen ist eine zentrale Regelung des Verbraucherschutzes. Allerdings gibt es auch Konstellationen, bei denen das Widerrufsrecht ausgeschlossen ist. Aufgrund der schwammigen Gesetzesformulierung ist diesbezüglich beim Onlinehandel mit Lebensmitteln immer noch vieles unklar.
LG Berlin: Verwendung einer Rückgabebelehrung bei eBay wettbewerbswidrigWie die IT-Recht-Kanzlei bereits berichtete , ist die Verwendung einer Rückgabebelehrung bei Fernabsatzgeschäften über die Internetplattform eBay wettbewerbsrechtlich problematisch. Diese Auffassung wurde jetzt auch durch eine Entscheidung des LG Berlin (LG Berlin, Beschluss v. 07.05.2007 - Az: 103 O 91/07; nicht rechtskräftig) bekräftigt, nach der einem eBay-Händler bei Androhung eines Ordnungsgeldes von bis zu 250.000,- EUR untersagt wurde, "Verbrauchern [Waren] anzubieten oder zu verkaufen und dabei statt eines Widerrufsrechts nach § 355 BGB ein Rückgaberecht nach § 356 BGB einzuräumen" (vgl. dazu auch http://www.kremer-legal.com/).
Achtung Abmahnung: Was ein eBay-Händler so alles falsch machen kann...Das Oberlandesgericht Hamm hat in einem aktuellen Beschluss eine ganze Reihe von (oftmals von eBay-Händlern eingesetzten) rechtlichen Formulierungen als abmahnfähig eingestuft. Darüber hinaus hat es sich zum fliegenden Gerichtsstand geäußert.
LG Essen: Vierzehn wettbewerbsrechtliche Verstöße = 25.000 Euro StreitwertDas Landgericht Essen setzte kürzlich im Rahmen eines einstweiligen Verfügungsverfahrens (Az. 1-8 O 200/08) einen Streitwert von 25.000 Euro fest. Der Antragsgegner (Online-Händler) hatte sich insgesamt vierzehn wettbewerbsrechtliche Schnitzer erlaubt.
Drei Oberlandesgerichte entschieden: Falsche Wertersatzklausel bei eBay nicht abmahnbar!Nach Ansicht vieler Abmahner sind auf eBay veröffentlichte Wertersatzklauseln im Rahmen der Widerrufsbelehrung dann abmahnfähig, wenn die Klauseln keine Ausführungen dahingehend enthalten, dass eine Verschlechterung der Ware, die durch bestimmungsgemäßen Gebrauch entstanden ist, bei einer Wertersatzpflicht wegen Verschlechterung außer Betracht bleibt ("verkürzte Wertersatzklausel").
OLG Hamburg - Bei eBay beträgt die Widerrufsfrist 1 Monat!Es gibt ein weiteres, erst kürzlich veröffentlichtes, Urteil des OLG Hamburg (Urt. v. 24.08.2006 - Az.: 3 U 103/06). Dieses schloss sich der Rechtsauffassung des Kammergerichts Berlin an und entschied, dass die fernabsatzrechtliche Widerrufsfrist bei gewerblichen eBay-Geschäften nicht 14 Tage beträgt, sondern vielmehr einen Monat.
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