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Wettbewerbszentrale lehnt Annahme von Drittunterwerfungserklärungen abIn letzter Zeit sind immer mehr Händler, die wegen Wettbewerbsverstößen von Mitbewerbern abgemahnt wurden, dazu übergegangen, die geforderte Unterwerfungserklärung nicht gegenüber dem unliebsamen Abmahner sondern im Wege einer so genannten Drittunterwerfung gegenüber der Wettbewerbszentrale mit Hauptsitz in Frankfurt am Main abzugeben.
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