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KG Berlin: Die Aussage "Zwei CPU-Kerne 2x2800 MHz=5600 MHz" ist falsch und irreführendDie IT-Recht Kanzlei hat von einer aktuellen Entscheidung des KG Berlin Kenntnis erlangt, welche die Werbung "Zwei CPU-Kerne 2x2800 MHz = 5600 MHz" als objektiv unwahr (und irreführend) bewertet. Es könne nicht davon ausgegangen werden, dass die angesprochenen Verkehrkreise nicht auf die Angabe "5600 MHz" hereinfallen würden. Die Beweislast liege insoweit bei dem Werbenden.
CPU-Werbung: Ist die Bezeichnung "4 x 2,4 GHz = 9,6 GHz" eine irreführende Werbung?Onlinehändler, die gewerblich CPUs im Internet vertreiben, sehen sich häufig mit der Frage konfrontiert, wie sie Multikern-Prozessoren bewerben dürfen. Ist es etwa zulässig, bei Multikern-Prozessoren die Prozessortaktung als Summe der Einzeltaktungen der einzelnen Kerne anzugeben?
Handlungsanleitung: Wie verkauft man rechtssicher Medikamente im Internet?Der Verkauf von Arzneimitteln im Internet ist ein Geschäft, das mit Vorsicht zu genießen ist. So ist die Abgabe von Arzneimitteln ein besonders sensibler Bereich, der in erhöhtem Maße durch Gesetze, Verordnungen und Urteile geregelt ist - gerade was den elektronischen Handel bzw. Versandhandel von Arzneimittel anbelangt. Wer sich nicht daran hält, dem drohen neben wettbewerbsrechtlichen Abmahnungen Bußgelder und sogar strafrechtliche Konsequenzen. Im Folgenden beantwortet die IT-Recht Kanzlei die wichtigsten Fragen zu diesem heiklen Thema.
Achtung Abmahnung: Können Sie sich auf Ihre Allgemeinen Geschäftsbedingungen wirklich verlassen?Nachfolgend präsentiert die IT-Recht Kanzlei eine Übersicht derjenigen AGB-Klauseln, die immer mal wieder gerne abgemahnt werden. Schon an dieser Stelle sei darauf hingewiesen, dass die Gerichte in Deutschland die Abmahnfähigkeit von AGB-Klauseln recht unterschiedlich bewerten. So sind manche Gerichte der Ansicht, dass AGB-Klauseln so gut wie gar nicht abmahnfähig sind. Andere setzen dagegen bereits jeden kleineren rechtlichen Fehler mit einem „nicht nur unerheblichen“ (und damit auch abmahnfähigen) Wettbewerbsverstoß gleich.