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Es wurden 12 Artikel zu Ihrer Suchanfrage nach "wert fälle" gefunden.

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Ebay25.05.2007

Achtung: Abmahner mahnen gängige Wertersatzklausel in Widerrufsbelehrung bei eBay ab

Das Landgericht Berlin hat entschieden, dass die Nutzung einer gängigen Wertersatzklausel im Rahmen des gesetzlichen Rückgaberechtes (bzw. Widerrufsrechts) bei eBay (bzw. einer ebenso strukturierten Internet-Auktionsplattform) wettbewerbswidrig und damit abmahnfähig ist. Dumm nur, dass eben diese Wertersatzklausel hundertausende Male von Online-Händlern auf der eBay Plattform eingesetzt wird - und von bekanntermaßen abmahnfreudigen Unternehmen, wie etwa der e-tail GmbH, ins Visier genommen wird.

31.10.2008

LG Bochum: Elf wettbewerbsrechtliche Verstöße = 30.000 Euro Streitwert

Das Landgericht Bochum setzte kürzlich im Rahmen eines einstweiligen Verfügungsverfahrens (Beschluss vom 16.10.2008 / Az. I-13 O 216/08) einen Streitwert von 30.000 Euro fest. Der Antragsgegner (Online-Händler) hatte sich insgesamt elf wettbewerbsrechtliche Schnitzer erlaubt.

21.10.2008

LG Arnsberg: Neun wettbewerbsrechtliche Verstöße = 30.000 Euro Streitwert

Das Landgericht Arnsberg setzte kürzlich im Rahmen eines einstweiligen Verfügungsverfahren einen Streitwert von 30.000 Euro fest. Der Antragsgegner (Online-Händler) hatte sich insgesamt neun wettbewerbsrechtliche Schnitzer erlaubt.

22.11.2008

LG Arnsberg : Zehn wettbewerbsrechtliche Verstöße = 30.000 Euro Streitwert

Das Landgericht Arnsberg setzte kürzlich im Rahmen eines einstweiligen Verfügungsverfahrens (Beschluss vom 16.10.2008 / Az. 1-8 O 191/08) einen Streitwert von 30.000 Euro fest. Der Antragsgegner (Online-Händler) hatte sich insgesamt zehn wettbewerbsrechtliche Schnitzer erlaubt.

16.04.2007

Achtung: Klauseln zur "Nichtannahme unfrei zurückgesandter Ware" sind abmahnfähig

Zur Zeit sind es vor allem zwei Gerichte, die sich gemeinsam zum Ziel gesetzt zu haben scheinen, die von Onlinehändlern zu beachtenden rechtlichen Vorgaben höher und höher zu schrauben und damit das Leben der Onlinehändler immer weiter zu erschweren - nämlich das OLG Hamburg, wie auch das KG Berlin.

Ebay11.10.2007

LG Karlsruhe bestätigt Abmahnung wegen falscher Wertersatzklausel bei eBay

Bei der Fülle von Gerichtsentscheidungen, die mittlerweile zum Thema "Widerrufsbelehrung bei eBay" ergangen sind, gibt es wohl kaum einen Bereich, der so kontrovers diskutiert und durchentschieden wird, wie das Thema Wertersatzklausel. Nun hat das LG Karlsruhe neuen Zündstoff zu diesem Thema geliefert.

17.12.2008

LG Essen: Vierzehn wettbewerbsrechtliche Verstöße = 25.000 Euro Streitwert

Das Landgericht Essen setzte kürzlich im Rahmen eines einstweiligen Verfügungsverfahrens (Az. 1-8 O 200/08) einen Streitwert von 25.000 Euro fest. Der Antragsgegner (Online-Händler) hatte sich insgesamt vierzehn wettbewerbsrechtliche Schnitzer erlaubt.

20.01.2009

Abmahnrisiko wegen falscher geographischer Herkunftsangabe

Die IT-Recht-Kanzlei beriet bereits mehrere Online-Händler, die von einem Konkurrenten wegen der Verwendung falscher geographischer Herkunftsangaben für ihre Artikelbeschreibungen abgemahnt worden sind. In einem aktuellen Fall wurde ein Online-Händler wegen eines Verstoßes gegen die §§ 126, 127 MarkenG abgemahnt, weil er ein Messerset, welches nach der Aussage des Mitbewerbers aus chinesischer Produktion stammte, als „Japanisches Messerset” angeboten hatte.

Verkauf von Modellflieger15.05.2008

LG Bückeburg: „abenteuerlich“ überhöhter Gegenstandswert in einer Abmahnung spricht für Rechtsmissbrauch

Mit Urteil vom 22.04.2008 (Az. 2 O 62/08) wies das LG Bückeburg den Antrag eines Online-Händlers auf Erlass einer einstweiligen Verfügung gegen einen Wettbewerber wegen Rechtsmissbrauchs zurück. Darüber hinaus nahm es zu einigen beliebten Abmahngründen im Internet Stellung und kam dabei zu teilweise überraschenden Ergebnissen.

19.11.2008

Abmahnung bei eBay, Amazon und Online-Shops - Auflistung gängiger Abmahngründe (Update: 223 Abmahngründe!)

Abmahnungen bei eBay, Amazon und Online-Shops: Die IT-Recht-Kanzlei veröffentlicht nachfolgend eine Liste, die mehr als 200 gängige Abmahngründe auflistet. Diese Liste erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit und sagt nichts darüber aus, ob die genannten Abmahngründe tatsächlich wettbewerbsrechtlich relevant sind. Eines wird jedoch deutlich: Nahezu unüberschaubar sind die Rechtsvorschriften geworden, die beachtet werden müssen - beinahe endlos scheinen die Informations- und Hinweispflichten der Händler zu sein.

 

 
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