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Es wurden 5 Artikel zu Ihrer Suchanfrage nach "wettbewerbshandlungen uwg" gefunden.

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05.05.2008

Bagatellverstoß im Rahmen von Impressumsangaben

Nach § 3 UWG sind nur solche unlauteren Wettbewerbshandlungen unzulässig, die nicht unerheblich sind. Bloße Bagatellverstöße sollen nicht zu Ansprüchen aus dem UWG führen. Fraglich ist jedoch stets, wo ein Bagatellverstoß aufhört und ein rechtlich relevanter Wettbewerbsverstoß beginnt.

28.08.2008

Auch Vereine können abmahnen!

In Deutschland existieren zahlreiche Vereine, die es sich zum Ziel gemacht haben, den Wettbewerb zu regulieren und Marktteilnehmer vor unlauteren Wettbewerbshandlungen zu schützen. Nicht selten bedienen sich solche Vereine des Mittels der Abmahnung um Wettbewerbsverstöße zu verfolgen. Den Händlern droht bei Verstößen gegen das Wettbewerbsrecht also nicht nur Ungemach von Mitbewerbern. Dies zeigen auch zwei aktuelle Abmahnungen, die der IT-Recht Kanzlei vorliegen.

Verkauf von Modellflieger13.05.2008

Unternehmen dürfen für Abmahnung Anwälte einschalten

Der u.a. für das Wettbewerbsrecht zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat gestern entschieden, dass in der Regel im Zuge einer Abmahnung auch die Anwaltskosten des Abmahnenden ersetzt werden müssen.

02.08.2007

Fehlender Vor- und Zuname in Geschäftsbriefen nicht abmahnfähig

Das OLG Brandenburg hatte sich mit der Frage zu beschäftigen, ob die fehlende Angabe der Person des Inhabers eines Unternehmens (kein Vor- und Zuname genannt) einen Abmahngrund darstellt. Während die Vorinstanz noch dem Abmahner Recht gab, konnte das OLG Brandenburg hierin kein abmahnwürdiges Verhalten erkennen.

04.10.2008

Impressum: Banale Fehler bei Angabe des Impressums sind (wohl) sämtlich abmahnbar

Die Rechtsprechung zur Frage, unter welchen Voraussetzungen ein unvollständiges Impressum abgemahnt werden kann, ist bisher nicht immer leicht nachzuvollziehen. Mal berechtigt bereits ein abgekürzter Vorname zu einer Abmahnung. Dann wiederum soll dies eine bloße Bagatelle darstellen. In Zukunft wird die Rechtsprechung einheitlicher ausfallen: Fehler bei Impressumsangaben werden vermutlich generell abmahnbar sein.

 

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