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Erster eBay-Händler aufgrund erneuter eBay-Panne abgemahntWie die IT-Recht Kanzlei erst kürzlich berichtete, wurden aufgrund einer technischen Panne des Internetportals eBay bei zahlreichen eBay-Händlern die bei eBay für das Feld "Rücknahmebedingungen" hinterlegten Widerrufsbelehrungen nicht angezeigt. Stattdessen erschien in diesen Fällen oftmals der Text „"Der Verkäufer nimmt diesen Artikel nicht zurück". Der IT-Recht Kanzlei ist nun der erste Abmahnfall in diesem Zusammenhang bekannt geworden.
Konkret: Zur Ausnahme des Widerrufsrechts beim Onlinehandel mit LebensmittelnDas Widerrufsrechts bei Fernabsatzverträgen ist eine zentrale Regelung des Verbraucherschutzes. Allerdings gibt es auch Konstellationen, bei denen das Widerrufsrecht ausgeschlossen ist. Aufgrund der schwammigen Gesetzesformulierung ist diesbezüglich beim Onlinehandel mit Lebensmitteln immer noch vieles unklar.
Gleichzeitige Verwendung einer Widerrufs- und einer Rückgabebelehrung ist abmahnfähig„Widerrufs- oder Rückgaberecht – was ist günstiger für Online-Händler?“ So lautet die Überschrift eines Beitrags der IT-Recht Kanzlei, welcher im Einzelnen die jeweiligen Vor- und Nachteile der Widerrufs-bzw. der Rückgabebelehrung behandelt. Auf keinen Fall dürfen jedoch die beiden Belehrungen einfach gleichzeitig verwendet werden, wie das Landgericht Frankfurt Ende letzten Jahres entschied (Urteil vom 01.11.2006 AZ: 3-08 0 164/06).
LG Paderborn entscheidet: Zweiwöchige Widerrufsfrist bei eBay reicht aus!Wie die IT-Recht-Kanzlei bereits berichten musste, haben sowohl das KG Berlin als auch das OLG Hamburg entschieden, dass eine Widerrufsbelehrung, nach der bei einer Auktion über eine Internet-Versteigerungsplattform ein zweiwöchiges Widerrufsrecht eingeräumt wird, inhaltlich unrichtig ist. Dieser Rechtsauffassung ist nun nach dem LG Flensburg mit seinem Urteil vom 23.08.2006 (6 O 107/06) auch das LG Paderborn entgegengetreten.
Die Protected Shops GmbH bezieht Position zur Widerrufsfrist bei eBayMehrere Entscheidungen zum Thema „Widerrufsbelehrung bei Internetauktionen“ haben das letzte Jahr die Gemüter besonders erregt. So haben beispielsweise sowohl das Berliner Kammergericht (2. KG, Beschluss v. 18.07.2006, Az. 5 W 156/06) als auch das OLG Hamburg (OLG Hamburg, Urteil v. 24.08.2006, Az. 3 U 103/06) entschieden, dass eine Widerrufsbelehrung, nach der bei einer Auktion über eine Internet-Versteigerungsplattform ein zweiwöchiges Widerrufsrecht eingeräumt wird, inhaltlich unrichtig ist.
eBay-Panne führte zur AbmahnungAufgrund einer technischen Panne, die der Plattformbetreiber eBay zu verantworten hatte, wurde kürzlich ein eBay-Händler abgemahnt. Der Grund: Seine Widerrufsbelehrung, die er ausschließlich in dem hierfür vorgesehenen eBay-Textfeld „Rücknahme“ abgelegt hatte, wurde bei einer (von hunderten) Auktion nicht angezeigt.
LG Bochum: Sechs wettbewerbsrechtliche Verstöße = 20000 Euro StreitwertDas Landgericht Bochum setzte kürzlich im Rahmen eines einstweiligen Verfügungsverfahrens (Az. I-12 O 323/08) einen Streitwert von 20000 Euro fest. Der Antragsgegner (Online-Händler) hatte sich insgesamt sechs wettbewerbsrechtliche Schnitzer erlaubt.
LG Berlin: Verwendung einer Rückgabebelehrung bei eBay wettbewerbswidrigWie die IT-Recht-Kanzlei bereits berichtete , ist die Verwendung einer Rückgabebelehrung bei Fernabsatzgeschäften über die Internetplattform eBay wettbewerbsrechtlich problematisch. Diese Auffassung wurde jetzt auch durch eine Entscheidung des LG Berlin (LG Berlin, Beschluss v. 07.05.2007 - Az: 103 O 91/07; nicht rechtskräftig) bekräftigt, nach der einem eBay-Händler bei Androhung eines Ordnungsgeldes von bis zu 250.000,- EUR untersagt wurde, "Verbrauchern [Waren] anzubieten oder zu verkaufen und dabei statt eines Widerrufsrechts nach § 355 BGB ein Rückgaberecht nach § 356 BGB einzuräumen" (vgl. dazu auch http://www.kremer-legal.com/).
OLG Hamburg stiftet weitere Verwirrung im Punkto Wertersatzklausel bei eBayMit Beschluss vom 19.06.2007 (Az. 5 W 92/07) hat das Hanseatische Oberlandesgericht entschieden, dass bei eBay ein Wertersatz für eine bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme gem. § 357 Abs. 3 BGB geltend gemacht werden kann. Mit dieser Entscheidung setzt sich das Gericht in Widerspruch zu seiner eigenen Rechtsprechung!
LG Berlin: Über den Inhalt des BGB braucht der Unternehmer den Verbraucher nicht aufzuklären!Haben Online-Händler ihre Kunden zu belehren über 1) Angaben zur Speicherung des Vertragstextes, 2) die technischen Schritte, die zu einem Vertragsschluss führen und 3) über die Einzelheiten hinsichtlich der Zahlung und Lieferung?
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