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Es wurden 15 Artikel zu Ihrer Suchanfrage nach "widerrufsrecht kunden" gefunden.

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Verkauf von Lebensmitteln17.04.2009

Konkret: Zur Ausnahme des Widerrufsrechts beim Onlinehandel mit Lebensmitteln

Das Widerrufsrechts  bei Fernabsatzverträgen ist eine zentrale Regelung des Verbraucherschutzes. Allerdings gibt es auch Konstellationen, bei denen das Widerrufsrecht ausgeschlossen ist. Aufgrund der schwammigen Gesetzesformulierung ist diesbezüglich beim Onlinehandel mit Lebensmitteln immer noch vieles unklar.

10.08.2006

Bei eBay nun Widerrufsfrist von einem Monat? Neue Abmahnwelle droht

Bisher räumten alle gewerblichen eBay-Verkäufer ihren Kunden, die Verbraucher sind, eine zweiwöchige Widerrufsfrist ein. Es ist sehr fraglich, ob dies in Zukunft noch ausreichen wird! Nun wurde jedoch ein Beschluss (Az. 5 W 156/06,) des Kammergerichts Berlin veröffentlicht, wonach sich das Widerrufsrecht eines Verbrauchers für den Fall auf einen ganzen Monat verlängert, dass dieser seine Einkäufe über das Online-Auktionshaus eBay abgewickelt.

07.04.2008

LG Berlin: Über den Inhalt des BGB braucht der Unternehmer den Verbraucher nicht aufzuklären!

Haben Online-Händler ihre Kunden zu belehren über 1) Angaben zur Speicherung des Vertragstextes, 2) die technischen Schritte, die zu einem Vertragsschluss führen und 3) über die Einzelheiten hinsichtlich der Zahlung und Lieferung?

08.07.2008

LG Leipzig: Ausschließliche Verwendung einer Rückgabebelehrung bei eBay ist wettbewerbswidrig!

Das Landgericht Leipzig entschied, dass eine wirksame Einbeziehung des Rückgaberechts nur für den Fall stattfinde, wenn dieses dem Verbraucher im Zeitpunkt des Vertragsschlusses in Textform gem. § 126 b BGB eingeräumt werde. Genau dies sei aber bei eBay nicht möglich.

28.02.2007

Erste Amazon-Händler werden abgemahnt!

Der Protected Shops GmbH liegt die erste Abmahnung vor, welche sich an einen Händler richtet, der über www.amazon.de Elektronikwaren an Endverbraucher vertreibt. Die Abmahnung entstammt der Feder einer Rechtsanwaltskanzlei, die im Auftrag der (in einschlägigen Kreisen als recht abmahnfreudig bekannten) e-tail GmbH erstellt wurde. Dabei legte die e-tail GmbH ihrem auf dem amazon-Marktplatz tätigen Wettbewerber zur Last, dass dieser seine Kunden nicht ordnungsgemäß über das ihm zustehende Rückgaberecht belehrt habe.

31.10.2008

LG Bochum: Elf wettbewerbsrechtliche Verstöße = 30.000 Euro Streitwert

Das Landgericht Bochum setzte kürzlich im Rahmen eines einstweiligen Verfügungsverfahrens (Beschluss vom 16.10.2008 / Az. I-13 O 216/08) einen Streitwert von 30.000 Euro fest. Der Antragsgegner (Online-Händler) hatte sich insgesamt elf wettbewerbsrechtliche Schnitzer erlaubt.

Verkauf von Modellflieger15.05.2008

LG Bückeburg: „abenteuerlich“ überhöhter Gegenstandswert in einer Abmahnung spricht für Rechtsmissbrauch

Mit Urteil vom 22.04.2008 (Az. 2 O 62/08) wies das LG Bückeburg den Antrag eines Online-Händlers auf Erlass einer einstweiligen Verfügung gegen einen Wettbewerber wegen Rechtsmissbrauchs zurück. Darüber hinaus nahm es zu einigen beliebten Abmahngründen im Internet Stellung und kam dabei zu teilweise überraschenden Ergebnissen.

03.01.2007

Dritte OLG-Entscheidung zur 1-monatigen Widerrufsfrist bei eBay für Verbraucher

Wie der Shopbetreiber-Blog.de berichtet, bestätigte das Kammergericht Berlin in einem zweiten Beschluss die eigene Auffassung, dass die Widerrufsfrist bei gewerblichen Verkäufen über eBay nicht 2 Wochen, sondern 1 Monat beträgt.

26.06.2007

Zweiwöchiges Widerrufsrecht bei Amazon doch nicht wettbewerbswidrig?

Wie der Mediendienst www.shopbetreiber-blog.de berichtet, hat das Landgericht Berlin mit Urteil v. 24.5.2007 (16 O 149/07) entschieden, dass die Verwendung einer Widerrufsbelehrung, die auf eine zweiwöchige Widerrufsfrist für Verbraucher hinweist, im Zusammenhang mit Verkaufsgeschäften über die Internetplattform amazon-Marketplace in der Regel nicht unzulässig und/oder wettbewerbswidrig ist.

10.03.2008

Und bei eBay braucht man doch AGB…

Die IT-Recht Kanzlei hatte in letzter Zeit mehrere eBay-Händler zu betreuen, die allesamt aus demselben Grund abgemahnt worden sind: Sie veröffentlichten im Rahmen ihrer eBay-Angebote keine Informationen zum Thema "Vertragsschluss bei eBay".

 

 
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