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Landgericht Berlin: Nimmt bis zu 5000 Euro Streitwert pro wettbewerbswidrige AGB-Klausel an!Das Landgericht hat im Rahmen eines erst kürzlich ergangenen Beschlusses entschieden, dass falsche AGB durchaus abgemahnt werden können. Zugebilligter Streitwert: Bis zu 5000 Euro - pro wettbewerbswidrige AGB-Klausel! Insgesamt wurde im vorliegenden Verfahren der Streitwert auf 47.000 Euro festgesetzt.
Voraussehbar - neue Abmahnwelle gegenüber eBay-Anbietern!Es musste ja so kommen und es wurde in der Form auch von der IT-Recht Kanzlei prophezeit (s. News vom 04.09.06: „Gerichte schaffen neues ABM-Betätigungsgebiet für Abmahnhaie“). Eine Vielzahl von eBay-Verkäufern werden zur Zeit abgemahnt, da Sie den Verbrauchern „nur“ ein Widerrufsrecht von zwei Wochen einräumen.
LG Bückeburg: „abenteuerlich“ überhöhter Gegenstandswert in einer Abmahnung spricht für RechtsmissbrauchMit Urteil vom 22.04.2008 (Az. 2 O 62/08) wies das LG Bückeburg den Antrag eines Online-Händlers auf Erlass einer einstweiligen Verfügung gegen einen Wettbewerber wegen Rechtsmissbrauchs zurück. Darüber hinaus nahm es zu einigen beliebten Abmahngründen im Internet Stellung und kam dabei zu teilweise überraschenden Ergebnissen.
Achtung Abmahnung: Was ein eBay-Händler so alles falsch machen kann...Das Oberlandesgericht Hamm hat in einem aktuellen Beschluss eine ganze Reihe von (oftmals von eBay-Händlern eingesetzten) rechtlichen Formulierungen als abmahnfähig eingestuft. Darüber hinaus hat es sich zum fliegenden Gerichtsstand geäußert.
Abmahnung erhalten? Beachten Sie die Checkliste!Abmahnung - Sie sind im Internet aktiv? Sie laden Musik und Filme aus dem Internet, haben eine eigene Homepage, auf der Sie viele Bilder verwenden, oder schreiben einen Blog? Oder Sie verkaufen und versteigern Waren im Internet, haben vielleicht sogar einen eigenen Online-Shop? Dann sind Sie potentiell gefährdet, abgemahnt zu werden.