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OLG Koblenz zum Widerrufsrecht im Onlineshop – Badeente als Hygieneartikel
Voraussehbar - neue Abmahnwelle gegenüber eBay-Anbietern!Es musste ja so kommen und es wurde in der Form auch von der IT-Recht Kanzlei prophezeit (s. News vom 04.09.06: „Gerichte schaffen neues ABM-Betätigungsgebiet für Abmahnhaie“). Eine Vielzahl von eBay-Verkäufern werden zur Zeit abgemahnt, da Sie den Verbrauchern „nur“ ein Widerrufsrecht von zwei Wochen einräumen.
LG Berlin: Verwendung einer Rückgabebelehrung bei eBay wettbewerbswidrigWie die IT-Recht-Kanzlei bereits berichtete , ist die Verwendung einer Rückgabebelehrung bei Fernabsatzgeschäften über die Internetplattform eBay wettbewerbsrechtlich problematisch. Diese Auffassung wurde jetzt auch durch eine Entscheidung des LG Berlin (LG Berlin, Beschluss v. 07.05.2007 - Az: 103 O 91/07; nicht rechtskräftig) bekräftigt, nach der einem eBay-Händler bei Androhung eines Ordnungsgeldes von bis zu 250.000,- EUR untersagt wurde, "Verbrauchern [Waren] anzubieten oder zu verkaufen und dabei statt eines Widerrufsrechts nach § 355 BGB ein Rückgaberecht nach § 356 BGB einzuräumen" (vgl. dazu auch http://www.kremer-legal.com/).
Die Protected Shops GmbH bezieht Position zur Widerrufsfrist bei eBayMehrere Entscheidungen zum Thema „Widerrufsbelehrung bei Internetauktionen“ haben das letzte Jahr die Gemüter besonders erregt. So haben beispielsweise sowohl das Berliner Kammergericht (2. KG, Beschluss v. 18.07.2006, Az. 5 W 156/06) als auch das OLG Hamburg (OLG Hamburg, Urteil v. 24.08.2006, Az. 3 U 103/06) entschieden, dass eine Widerrufsbelehrung, nach der bei einer Auktion über eine Internet-Versteigerungsplattform ein zweiwöchiges Widerrufsrecht eingeräumt wird, inhaltlich unrichtig ist.
Zweiwöchiges Widerrufsrecht bei Amazon doch nicht wettbewerbswidrig?Wie der Mediendienst www.shopbetreiber-blog.de berichtet, hat das Landgericht Berlin mit Urteil v. 24.5.2007 (16 O 149/07) entschieden, dass die Verwendung einer Widerrufsbelehrung, die auf eine zweiwöchige Widerrufsfrist für Verbraucher hinweist, im Zusammenhang mit Verkaufsgeschäften über die Internetplattform amazon-Marketplace in der Regel nicht unzulässig und/oder wettbewerbswidrig ist.
Erste Amazon-Händler werden abgemahnt!Der Protected Shops GmbH liegt die erste Abmahnung vor, welche sich an einen Händler richtet, der über www.amazon.de Elektronikwaren an Endverbraucher vertreibt. Die Abmahnung entstammt der Feder einer Rechtsanwaltskanzlei, die im Auftrag der (in einschlägigen Kreisen als recht abmahnfreudig bekannten) e-tail GmbH erstellt wurde. Dabei legte die e-tail GmbH ihrem auf dem amazon-Marktplatz tätigen Wettbewerber zur Last, dass dieser seine Kunden nicht ordnungsgemäß über das ihm zustehende Rückgaberecht belehrt habe.
Streitwert bei wettbewerbswidrigen AGB-KlauselnDas Landgericht Berlin hat im Rahmen eines erst kürzlich ergangenen Beschlusses entschieden, dass falsche AGB durchaus abgemahnt werden können. Pro wettbewerbswidrige AGB-Klausel wurde dabei ein Streitwert von bis zu 5000 Euro zugebilligt. Insgesamt wurde im vorliegenden Verfahren der Streitwert auf 47.000 Euro festgesetzt.
Abmahnung bei eBay, Amazon und Online-Shops - Auflistung gängiger Abmahngründe (Update: 223 Abmahngründe!)Abmahnungen bei eBay, Amazon und Online-Shops: Die IT-Recht-Kanzlei veröffentlicht nachfolgend eine Liste, die mehr als 200 gängige Abmahngründe auflistet. Diese Liste erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit und sagt nichts darüber aus, ob die genannten Abmahngründe tatsächlich wettbewerbsrechtlich relevant sind. Eines wird jedoch deutlich: Nahezu unüberschaubar sind die Rechtsvorschriften geworden, die beachtet werden müssen - beinahe endlos scheinen die Informations- und Hinweispflichten der Händler zu sein.
OLG Köln schließt sich der Rechtsprechung des OLG Hamburg und des KG Berlin zur Widerrufsfrist bei eBay anMit Urteil vom 03.08.2007, Az. 6 U 60/07, hat sich nun auch das OLG Köln der Rechtsprechung des OLG Hamburg (Urteil v. 24.08.2006, Az. 3 U 103/06) und des KG Berlin (Beschluss v. 18.07.2006, Az. 5 W 156/06) zur Dauer der Widerrufsfrist bei Fernabsatzgeschäften über die Internetplattform eBay angeschlossen.
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