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LG Arnsberg: Neun wettbewerbsrechtliche Verstöße = 30.000 Euro Streitwert Das Landgericht Arnsberg setzte kürzlich im Rahmen eines einstweiligen Verfügungsverfahren einen Streitwert von 30.000 Euro fest. Der Antragsgegner (Online-Händler) hatte sich insgesamt neun wettbewerbsrechtliche Schnitzer erlaubt.
LG Arnsberg : Zehn wettbewerbsrechtliche Verstöße = 30.000 Euro StreitwertDas Landgericht Arnsberg setzte kürzlich im Rahmen eines einstweiligen Verfügungsverfahrens (Beschluss vom 16.10.2008 / Az. 1-8 O 191/08) einen Streitwert von 30.000 Euro fest. Der Antragsgegner (Online-Händler) hatte sich insgesamt zehn wettbewerbsrechtliche Schnitzer erlaubt.
LG Bonn: Einstweilige Verfügungen sind bei Anhaltspunkten für ein rechtsmissbräuchliches Abmahnverhalten nachträglich aufzuhebenDas LG Bonn hat, entschieden, dass eine bereits erlassene einstweilige Verfügung aufzuheben und der zugrunde liegende Antrag zurückzuweisen ist, wenn nachträgliche Erkenntnisse seitens des Gerichts auch bei nur summarischer Prüfung für ein rechtsmissbräuchliches Abmahnverhalten sprechen.
Buchpreisbindung: Für Buchhändler auch im Internet zwingend relevant – FAQDie Buchpreisbindung geht jeden an, der neue Bücher gewerblich vertreibt. Dürfen etwa Online-Händler ihre Bücher versandkostenfrei verschicken? Sind beim Verkauf von Büchern kleine Zugaben erlaubt? Welche Bonusprogramme sind überhaupt beim Verkauf von Büchern möglich? Die Protected Shops GmbH beantwortet die 30 meistgestellten Fragen der letzten Jahre.
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