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Kennzeichnungspflicht von Lebensmittelzusatzstoffen im InternetOnline-Händler haben im Internet den Gehalt an Zusatzstoffen in Lebensmittel kenntlich zu machen, vgl. § 9 VI Nr. 4 der Zusatzstoff-Zulassungsverordnung (ZZulV). Dies dient dem Schutz des Verbrauchers vor Gesundheitsgefahren wie auch vor Täuschung beim Verkehr mit Lebensmitteln.
Update: Kennzeichnungspflichten bei Lebensmitteln im Online-BereichWer im Internet mit Lebensmitteln handelt, sieht sich mit einem wuchernden Paragraphendschungel konfrontiert – die Zahl der Informations- und Kennzeichnungspflichten ist mittlerweile kaum noch überschaubar und treibt bisweilen auch recht skurrile Blüten.
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