anbieterkennzeichnung handlung
Fazit:
Das Gericht stellte noch einmal klar, dass eine nicht ordnungsgemäße Anbieterkennzeichnung als unlautere Handlung nach § 4 Nr.... Schließlich müsse die unlautere Wettbewerbshandlung den Wettbewerb mehr als nur unerheblich beeinträchtigen (§ 3 UWG), wofür es von Bedeutung sei, wie die angesprochenen Verkehrskreise zu der beanstandeten Internet-Seite gelangen....
handlung anbieterkennzeichnung
Schließlich müsse die unlautere Wettbewerbshandlung den Wettbewerb mehr als nur unerheblich beeinträchtigen (§ 3 UWG), wofür es von Bedeutung sei, wie die angesprochenen Verkehrskreise zu der beanstandeten Internet-Seite gelangen.... Fazit:
Das Gericht stellte noch einmal klar, dass eine nicht ordnungsgemäße Anbieterkennzeichnung als unlautere Handlung nach § 4 Nr....