gesetzbuch bürgerlichen
Dabei beruft sich das Gericht auf eine Sonderregelung des im Bürgerlichen Gesetzbuch enthalten Fernabsatzgesetz, wonach sich die (normalerweise nur 2-wöchige) Widerrufsfrist dann auf einen Monat verlängert, wenn der Verbraucher erst "nach Vertragsschluss" ordnungsge-mäß über die in Textform mitzuteilende Widerrufsrecht belehrt wird....