postleitzahl behördenkennzahl wohnsitzes
Hierbei ist nun unerheblich, ob das AVS einen Abgleich zwischen der in der PA-Nummer enthaltenen Behördenkennzahl und der Postleitzahl des Wohnsitzes vornimmt, denn wenn ein Minderjähriger sich die „echten“ Ausweisdaten eines Volljährigen zu Nutze macht, stellt dieser Abgleich keinen erhöhten Schutz dar....