ziels erreichung erreichung
Der Gerichtshof erinnert jedoch daran, dass solche Beschränkungen unter vier Voraussetzungen zulässig sein können: Sie müssen in nicht diskriminierender Weise angewandt werden, sie müssen zwingenden Gründen des Allgemeininteresses entsprechen, sie müssen zur Erreichung des verfolgten Ziels geeignet sein, und sie dürfen nicht über das hinausgehen, was zur Erreichung dieses Ziels erforderlich ist....