
versender kaufpreis
Denn wenn - nach Überzeugung der Kammer fernliegend - der Verkehr sich Vorstellungen zur Gefahrtragung machte, läge nach Überzeugung der Kammer in dem Hinweis „unversicherter Versand" ein zur Vorsicht mahnender Hinweis sogar deutlich näher: Der Versand ist nicht versichert; der Käufer wird vorsorglich darauf hingewiesen, dass er mangels Versicherungsdeckung das wirtschaftliche (nicht das rechtliche) Risiko trägt, dass bei Verlust während des Versandes im Fall der späteren Leistungsunfähigkeit der Versender weder nachliefern noch den Kaufpreis rückerstatten kann....