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19.11.2008

Abmahnung bei eBay, Amazon und Online-Shops - Auflistung gängiger Abmahngründe (Update: 223 Abmahngründe!)

Abmahnungen bei eBay, Amazon und Online-Shops: Die IT-Recht-Kanzlei veröffentlicht nachfolgend eine Liste, die mehr als 200 gängige Abmahngründe auflistet. Diese Liste erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit und sagt nichts darüber aus, ob die genannten Abmahngründe tatsächlich wettbewerbsrechtlich relevant sind. Eines wird jedoch deutlich: Nahezu unüberschaubar sind die Rechtsvorschriften geworden, die beachtet werden müssen - beinahe endlos scheinen die Informations- und Hinweispflichten der Händler zu sein.

I. Vorab: Wer mahnt zurzeit ab?

Die IT-Recht Kanzlei hat zur Information ihrer Leser eine Auswahl derjenigen Gegner zusammengestellt, deren Abmahnungen in den vergangenen zwei Jahren Gegenstand unserer Beratungen waren. Die Aufzählung kann selbstverständlich keine Auskunft darüber geben, ob die von uns geprüfte(n) Abmahnung(en) des jeweiligen Gegners berechtigt war(en) oder nicht. Dies ist stets eine Frage des konkreten Einzelfalls.

II. Und...: Was tun bei Erhalt einer Abmahnung?

Sie wurden abgemahnt? Informieren Sie sich und lesen Sie den folgenden Beitrag der IT-Recht Kanzlei: "Abmahnung erhalten? Beachten Sie die Checkliste der IT-Recht Kanzlei!"

 

 

III. Aber jetzt: Die Auflistung der gängigsten Abmahngründe bei eBay, Amazon und Online-Shops

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Form der AGB

  • ­ AGB in zu kleinem Scrollkasten

Falsche Angaben

  • ­ Falscher Erfüllungsort angegeben
  • ­ Falscher Gerichtsstand angegeben

Regelungen/Klauseln zum Vertragsschluss und zu Nebenabreden

  • ­ Vertragsschluss wird nicht geregelt
  • ­ Vertragsschluss bei eBay: eigene AGB regeln entgegen eBay-AGB, dass Vertrag erst mit Annahme durch Versteigernden zustande kommt
  • ­ Verwendung der Klausel, dass Nebenabreden nur wirksam sind, wenn sie schriftlich erfolgen
  • ­ Klausel „alle Angebote sind freibleibend“ bei eBay
  • ­ Klausel „alle Angebote sind – auch bzgl. der Preisangaben – freibleibend und unverbindlich“ bei online-shop

Regelungen/Klauseln zur Gewährleistung und zum Schadensersatz/zur Haftung

  • ­ Gewährleistung wird komplett ausgeschlossen
  • ­ Begrenzung der Gewährleistung auf ein Jahr bei gebrauchter Ware
  • ­ Gewährleistung wird von Kaufbeleg abhängig gemacht
  • ­ Verkäufer behält sich Wahl der Gewährleistungsart vor
  • ­ Ausschluss des Schadensersatzes
  • ­ Pauschalierter Schadensersatz (auch in verdeckter Form, beispielsweise „Spaßbieterklausel“ bei eBay, etwa „Spaßbietern werden 15% des Kaufpreises als Bearbeitungsgebühr in Rechnung gestellt“)
  • ­ Ausschluss der Haftung für subjektive Unmöglichkeit
  • ­ Beschränkung der Haftung auf den Kaufpreis
  • ­ Verwendung unzulässiger Haftungsbeschränkungen
  • ­ Vorschreiben einer Rügepflicht des Verbrauchers gegenüber dem Hersteller

Hinweis: Online-Händler müssen übrigens nicht über gesetzliche Gewährleistungsbestimmungen informieren!

Regelungen/Klauseln zu Versand/Lieferung, Preise und Versandkosten

  • ­ Verbraucher wird Gefahr des zufälligen Untergangs nach Übergabe an Transportperson auferlegt
  • ­ Regelung, dass Verbraucher Ware versichern soll
  • ­ Vorschreiben einer unverzüglichen Anzeigepflicht bei Transportschäden
  • ­ Angabe unverbindlicher oder nicht hinreichend bestimmter Lieferfristen
  • ­ Selbstbelieferungsvorbehalt bei online-shop/eBay
  • ­ Regelung, dass Verbraucher Versandkosten erfragen muss
  • ­ Regelung, dass Käufer Kosten der Auslandsrücksendung bei mangelhafter Ware tragen muss
  • Keine Angaben von Versandkosten bei Auslandsversand (auch keine Berechnungsmethode veröffentlicht)
  • Im Falle der Selbstabholung wird Kunden pauschal das Widerrufsrecht versagt (da angeblich kein Fernabsatz)
  • Rücktritt des Verkäufers für den Fall, dass die Zustellung der Ware trotz einmaligem Auslieferungsversuch scheitert.
  • Klausel, die dem Kunden bei Nichtantritt der Reise die vollständige Zahlung des Reisepreises ohne Hinweis auf die Möglichkeit der Darlegung eines geringeren Schadens auferlegt.

Regelungen/Klauseln zu Aliud- und Teillieferungen

  • ­ Verwendung von Änderungsvorbehalten
  • ­ Klausel „Änderungen der Abbildungen, Beschreibungen etc. sind unverbindlich“ bei eBay
  • ­ Klausel „Änderungen in Form, Farbe, Gewicht sowie technischen Details bleiben im Rahmen des Zumutbaren vorbehalten“
  • ­ Vorbehalt zu Teillieferungen

Sonstige Regelungen/Klauseln

  • ­ Verwendung eines erweiterten Eigentumsvorbehalts
  • ­ Zulassung der Aufrechnung nur mit anerkannten oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen
  • ­ Verwendung der Salvatorischen Klausel
  • ­ Klausel „Wenn Kunde nicht zahlt, verfügt Händler bzgl. Ware anderweitig“
  • ­ Festsetzung eines pauschalen Wertersatzes in Höhe von 100% im Falle des Widerrufs (etwa bei Fernabsatzverträgen)
  • Bei eBay: Formulierung, dass Preise und Anzeigen freibleibend seien.

Hinweis: Unwirksame (weil rechtswidrige) AGB sind in aller Regel abmahnfähig! (Auswirkungen der UGP-Richtlinie)

Apothekenbetriebsverordnung

  • ­ Verkauf von „Gesundheitsreisen“ (= gewerbliche Angebote ohne Bezug zu den gesetzlich zugewiesenen Aufgaben des Apothekers) in der Apotheke

Arzneimittelgesetz und Arzneimittelfestpreisverordnung

  • ­ Verkauf von Arzneimitteln unter Nichtbeachtung der Vorschriften des Arzneimittelgesetzes
  • ­ Verkauf von verschreibungspflichtigen Arzneimitteln über das Internet
  • ­ Verkauf von Arzneimitteln zu anderen als den festgelegten Preisen

Buchpreisbindungsgesetz

  • ­Preisgebundene Bücher "unter Wert" verkauft
  • (Zu wertvolle) Zugaben beim Verkauf von preisgebundenen Büchern
  • Preisgebundene Bücher werden als Mängelexemplare verkauft, obwohl objektiv nicht der Fall
  • Bonusprogramme beim Verkauf von Büchern
  • Remittenten werden irrtümlich als Mängelexemplare eingestuft
  • Startguthaben bei Verkauf von Büchern

Hinweis: Beachten Sie die FAQ der IT-Recht Kanzlei zur Buchpreisbindung!

Chemikaliengesetz

  • Verstoß gegen die Kennzeichnungspflichten des Chemikaliengesetzes (z.B. Angabe der den Stoff betreffenden Gefährlichkeitsmerkmale)
  • Unzulässiger Handel mit bestimmten wasserstoffperoxidhaltigen Produkten
  • Kein Warnhinweis beim Verkauf von Biozidprodukten

Elektrogesetz

  • ­ Vertreiben nicht registrierter aber registrierungspflichtiger Waren als Hersteller iSd. ElektroG
  • Elektrogerät fälschlicherweise als nicht registrierungspflichtiges Bauteil eingestuft
  • ElektroG wird unter der Markenbezeichnung "Keine Marke" registriert

Hinweis: Die IT-Recht Kanzlei hat ein eBook zum Thema "Das Elektrogesetz – Kleine Abhandlung in wettbewerbsrechtlicher Hinsicht" veröffentlicht.

Energiekennzeichnungsverordnung

  • ­ Nicht (oder falsches) Kennzeichnen von kennzeichnungspflichtigen Geräten nach der EnVKV (z.B. Haushaltskühlgeräte, Geschirrspüler, Elektrobacköfen, Klimageräte, Lichtquellen, Wasch-Trockenautomaten, Waschmaschinen…)
  • Unzureichende Angaben bei Weinkühlschränken
  • Energieetikettierung für Haushaltslampen fehlt

EU-Batterierichtlinie

  • ­ Fehlender Hinweis auf Vorgaben der Batterierichtlinie und Möglichkeit zur unentgeltlichen Rückgabe von Batterien

Garantien

  • ­ Zusicherung einer lebenslangen Garantie
  • ­ Werbung mit Garantie ohne Hinweis auf daneben bestehende Gewährleistungsrechte
  • Werbung von Herstellern für 40-jährige Haltbarkeitsgarantie

Gesetz zur Kennzeichnung von Bleikristall und Kristallglas (KrGlasKennzG)

  • Irreführende Kennzeichnungen von Bleikristall und Kristallglas

Health-Claims-Verordnung

  • ­ Bei Verkauf und Werbung für Lebensmittel: Verstöße gegen die Vorgaben der Health-Claims-Verordnung (z.B. Bedingung für nährwerts- und gesundheitsbezogene Werbung)

Impressum

Zwei Hinweise vorab:

  • Banale Fehler bei Angabe des Impressums sind (wohl) sämtlich abmahnbar!
  • Nutzen Sie den Impressumsgenerator der IT-Recht Kanzlei!

Fehlende Angaben

  • Impressum fehlt vollständig (Oftmals bei Amazon-Händlern der Fall)
  • E-Mailangabe fehlt
  • Hinweis auf eingetragenen Kaufmann (e. K.) fehlt
  • Vertretungsberechtigter Komplementär wird nicht ausgewiesen
  • Name des Geschäftsführers einer GmbH wird nicht angegeben
  • Handelsregister und Registernummer werden nicht angegeben
  • Telefonnummer wird nicht angegeben

Falsche/unvollständige Angaben

  • Falsche Adresse im Impressum
  • Statt E-Mailangabe wird Kontaktformular verwendet
  • Vorname wird abgekürzt
  • Impressum enthält widersprüchliche Angaben

Jugendschutzgesetz

  • ­ Öffentliches Anbieten von Medien, die in die Liste der jugendgefährdenden Schriften aufgenommen sind
  • ­ Ausnutzung der geschäftlichen Unerfahrenheit von Kindern und Jugendlichen durch Werbeaktionen

Kosmetikverordnung

  • Verstöße gegen die Kennzeichnungspflichten der Kosmetikverordnung
  • Seife wird als dermatologisches Heilmittel angeboten ohne wissenschaftliche Absicherung

Lebensmittel-, Bedarfsgegenstände- und Futtermittelgesetzbuch

  • ­ Gewerbsmäßiges in Verkehr bringen von Lebensmitteln unter irreführender Bezeichnung, Angabe oder Aufmachung sowie Werbung mit irreführenden Darstellungen oder sonstigen irreführenden Aussagen (allgemein oder im Einzelfall)
  • Verwendung von zur Täuschung geeigneter Bezeichnungen, Angaben, Aufmachungen, Darstellungen oder sonstiger Aussagen über Eigenschaften, insbesondere über Art, Beschaffenheit, Zusammensetzung, Menge, Haltbarkeit, Ursprung, Herkunft oder Art der Herstellung oder Gewinnung
  • ­ Anpreisen besonderer Eigenschaften, obwohl alle Lebensmittel dieselben Eigenschaften aufweisen
  • ­ Beimessen von Wirkungen, die dem Lebensmittel nicht zukommen oder wissenschaftlich nicht hinreichend gesichert sind
  • ­ Anpreisung eines Lebensmittels als Arzneimittel
  • Unzureichende Kennzeichnung von Lebensmitteln
  • Arzneimittel wird als Nahrungsergänzungsmittel beworben und verkauft
  • Lebensmittelzusatzstoffe werden nicht ausreichend gekennzeichnet
  • Werbung mit krebshemmender oder cholesterinsenkender Wirkung von grünem Tee

Hinweis: Die IT-Recht Kanzlei hat bereits viele Beiträge zum Thema "Verkauf von Lebensmitteln" veröffentlicht.

Lebensmittelkennzeichnungsgesetz

  • ­ Fehlende oder falsche Kennzeichnung von zum Verkauf angebotenen Lebensmitteln gemäß der Lebensmittelkennzeichnungsverordnung

Hinweis: Lesen Sie den Beitrag der IT-Recht Kanzlei zu den Kennzeichnungspflichten bei Lebensmitteln im Online-Bereich!

Medizinproduktegesetz

  • Händler entnimmt Kondome aus Großpackungen und konfektioniert selbst

Nahrungsergänzungsmittelverordnung

  • Nahrungsergänzungsmittel werden unzureichend gekennzeichnet
  • Nahrungsergänzungsmittel werden Wirkungen beigelegt - ohne wissenschaftlich hinreichende Absicherung
  • Nahrungsergänzungsmittel habe besondere Eigenschaften (obwohl alle vergleichbaren Lebensmittel dieselben Eigenschaften haben)
  • Nahrungsergänzungsmittel wird Anschein eines Arzneimittels gegeben
  • Krankheitsbezogene Werbung bei Nahrungsergänzungsmitteln

PKW-EnVKV

  • ­ Beim Verkauf neuer PKW: Keine Angaben zu CO2-Emissionen und Kraftstoffverbrauch

Hinweis: Häufig stellt sich in dem Zusammenhang die Frage, ob ein PKW mit Tageszulassung "neu" im Sinne der PKW-EnVKV ist.

Preisangabenverordnung

Umsatzsteuer/Mehrwertsteuer

  • ­ Keine Angaben zur Umsatzsteuer/Mehrwertsteuer
  • ­ Angaben zur Umsatzsteuer/Mehrwertsteuer an falscher Stelle
  • Unterschiedliche Angaben zur Mehrwertsteuer in einer Artikelbeschreibung
  • Werbung "ohne 19 % Mehrwertsteuer", die nur für einen Tag gültig ist
  • Angaben zur Mehrwertsteuer, obwohl tatsächlich keine Umsatzsteuer erhoben wird ("Kleinunternehmer")

Versandkosten

  • ­ Bei „Sofort Kaufen“: Keine Versandkosten in unmittelbarer Nähe des Buttons ausgewiesen
  • ­ Keine Angabe der Versandkosten für das Ausland
  • ­ Versandkosten müssen erfragt werden
  • ­ Versandkosten werden nur in den AGB oder erst im „Warenkorb“ angezeigt
  • Gewichtsabhängige Versandkosten - Gewichtsangaben (der Produkte) aber nicht veröffentlicht
  • Versandkosten nur als Grafik dargestellt
  • Inselzuschläge müssen erfragt werden
  • Regelung „Inselzuschläge sind in unseren Versandkosten nicht enthalten“, ohne dabei die Inselzuschläge getrennt explizit zu beziffern
  • Preisangaben in Preissuchmaschinen ohne Hinweis auf zusätzlich anfallende Versandkosten

Grundpreisangaben

  • ­ Keine Grundpreisangaben genannt
  • ­ Grundpreisangaben an falscher Stelle genannt

Sonstiges

  • ­ eBay: Weiterreichung von Paypal-Gebühren an Käufer ohne entsprechenden Hinweis
  • ­ Hotels mit Webseiten: Angabe einer Preisspanne anstatt konkreter Preise
  • Bei eBay: Vorbehalt von Preisänderungen.
  • Bei Online-Shops: Ein Paypalzuschlag wird verlangt, auf den der Kunde nicht bereits vor Einleitung des Bestellprozesses leicht erkennbar hingewiesen wurde.

Preissenkungs-/Rabattaktionen

  • ­ Durchführen einer Preissenkungs- bzw. Rabattaktion ohne genaue und klar erkennbare Ausweisung der Rahmenbedingungen bzw. wesentlichen Umstände, insbesondere der Dauer/der zeitlichen Befristung

Servicerufnummern/Rufnummerngassen (0900, 0180, …)

  • ­ Die durch Nutzung der Rufnummern entstehenden Kosten werden für den Endnutzer nicht deutlich ausgewiesen
  • ­ Hinweis auf die Möglichkeit abweichender Preise für Anrufe aus den Mobilfunknetzen fehlt

Textilkennzeichnungsgesetz

  • ­Nichtkennzeichnung von kennzeichnungspflichtigen Textilien nach dem TextKennzG
  • Keine Angaben zum Rohstoffgehalt  (z.B. 100 % Baumwolle)
  • Bambus wird als textiler Rohstoff angegeben

Hinweis: Hinweis: Laut Landgericht Lübeck sind Verstöße gegen das Textilkennzeichnungsgesetz nicht abmahnfähig (wohl Mindermeinung)!

Urheberrecht

  • Unberechtigte Verwendung von Stadtplanausschnitten von Karthographieverlage
  • Unberechtigte Verwendung fremder Produktbilder oder Artikelbeschreibungen
  • Unberechtigte Verwendung fremder Werbeslogans

Verkaufsabwicklung

  • ­ Über eBay wird Ware angeboten, die nicht geliefert werden kann
  • ­ Verwendung ungenauer Angaben bzgl. der Lieferzeit wie „in der Regel“ oder „ca.“
  • Bei eBay: Vertragsschluss erfolge nicht mit Zugangsbestätigung, sondern erst mit Auftragsbestätigung (Daher: Bei eBay keine Online-Shop AGB einsetzen!)

Verpackungsverordnung

  • ­ Abwälzung der Verpackungsentsorgungskosten auf den Käufer („ Die Kosten für die Entsorgung der Verpackung sind vom Käufer zu tragen“)
  • ­ Fehlender Hinweis auf Möglichkeit der kostenlosen Rückgabe von Verpackungs- und Versandmaterial
  • Es wird nicht über Regeln der Verpackungsverordnung belehrt
  • Online-Händler hat sich keinem Entsorgungsdienstleister für Verpackungen angeschlossen

Hinweis: Laut Landgericht Lübeck sind Verstöße gegen die VerpackV nicht abmahnfähig (wohl Mindermeinung und betrifft nicht die aktuelle, ab dem 1.01.09 allein gültige Verpackungsverordnung)!

Versicherter und unversicherter Versand

  • ­ Werbung mit „versicherter Versand“ ohne getrennte Ausweisung der Versicherungskosten
  • ­ Werbung mit „unversicherter Versand“
  • ­ Gleichzeitig versicherter und unversicherter Versand angeboten
  • ­ Empfehlung, dass Käufer/Verbraucher Ware versichern soll
  • Auf Wunsch wird Transportversicherung angeboten.

Waffengesetz

Verkauft werden

  • getarnte Messer (z.B. integriert in Gürtelschnalle, „Stockdegen“ etc.),
  • „Wurfsterne“,
  • Springmessern,
  • Faustmesser, sowie Butterfly-Messer.

Werbung

Irreführende Werbung

  • ­ Irreführende Qualitätsberühmung in Werbung (z.B. „High End“ für nur gute oder durchschnittliche Geräte)
  • ­ Irreführung über die stoffliche Zusammensetzung von Waren in Werbung
  • ­ Werbung mit irreführenden Wirkungsaussagen (z.B. bei Antikalkgeräten)
  • ­ Irreführende Werbung bei Multikernprozessoren (etwa 4 x 2,4 GHz = 9,6 GHz)
  • ­ Irreführende Werbung für günstige „No-Name-Produkte“, wenn nicht deutlich wird, dass es sich nicht um Originalware handelt (z.B. bei Druckerpatronen)
  • ­ Werbung enthält intransparente (irreführende) Preisgegenüberstellungen
  • ­ Bei Medikamenten/Kosmetika: Werbung mit unterschiedlichsten Heilwirkungen, obwohl diese tatsächlich nicht bestehen oder wissenschaftlich nicht hinreichend gesichert sind
  • Verwendung des Begriffs „Werbeware“ in Werbeanzeigen
  • Werbung mit Begriff "Blitzversand" (obwohl kein besonders schneller Versand erfolgt)
  • (Nicht transparente) Werbung mit Versandrabatten bei Mehrfachbestellungen
  • Werbung mit Garantien
  • Werbung mit Preiswerbungsschlagwörtern
  • Unlautere Werbung mit Begriff "Made in Germany"
  • Werbeslogan "20% auf Alles – außer Tiernahrung"
  • Anwalt wirbt auf Briefkopf, dass eine Auftretungsberechtigung an allen Amts-, Land- und Oberlandesgerichten gegeben sei.
  • Verschwiegen wird, dass es sich bei Ware um Auslaufmodell handelt
  • Unzulässige Werbung mit Preisvorteilen
  • Begriff "Ladenpreis"
  • Falsches Gründungsjahr eines Unternehmens angegeben
  • Werbung mit der Aussage „Solange der Vorrat reicht“

Werbung mit Selbstverständlichkeiten

  • eBay: unlautere Werbung mit Banner „Verkäufer trägt eBay-Gebühren“
  • Verbraucher erhält Rechnung mit ausgewiesener Mehrwertsteuer.
  • Verbraucher hat ein Widerrufs- oder Rückgaberecht
  • 24 Monate Gewährleistung bei Neuwaren (gegenüber Verbrauchern)

Sonstiges

  • ­ Mitbewerber wird in vergleichender Werbung verunglimpft
  • ­ Werbung mit Konkurrenzpreisen
  • ­ Werbung mit nicht stattgefundenen Tests
  • ­ Werbung mit Testergebnissen ohne Angabe der Fundstelle
  • eBay: Artikelbeschreibung verweist auf Online-Shops
  • ­
  • ­ Werbung mit falschen Herkunftsangaben von Waren
  • ­ Bei Lebensmitteln: Werbung mit verbotenen Kriterien des § 12 LFGB (z.B. Heilwirkung, …)
  • Arzt inseriert "fachfremd" in Branchenbüchern (laut OLG Köln aber keine Wettbewerbsverletzung)
  • Arzt, der nicht Androloge ist, nennt sich Männerarzt
  • Unverlangt zugesandte Email-Newsletter
  • Zahnarzt inseriert unter "Plastische und Ästhetische Chirurgie" (zulässig, laut LG Münster)

Widerrufs- und Rückgaberecht

Allgemeines

  • Keine Widerrufsbelehrung veröffentlicht (Oftmals bei Amazon-Händlern der Fall / Bei eBay-Händler kaum noch zu beobachten, außer bei eBay Pannen)
  • Verwenden von Rückgabe- statt Widerrufsbelehrung bei eBay
  • Gleichzeitige Widerrufs- und Rückgabebelehrung
  • Verwendung des alten gesetzlichen Belehrungsmusters

Ausschluss des Widerrufs-/Rückgaberechts

  • Widerrufsrecht bei eBay-Versteigerungen ausgeschlossen
  • Widerrufsrecht in gesetzlich nicht geregeltem Fall ausgeschlossen

Widerrufsfrist

  • Keine Angabe, wann Widerrufsfrist zu laufen beginnt
  • Falscher Fristbeginn ausgewiesen („frühestens mit Erhalt dieser Belehrung“, „Widerrufsfrist beginnt 14 Tage nach Erhalt der Ware“, …)
  • Nur zweiwöchige Widerrufsfrist bei eBay (und ggf. auch bei amazon-marketplace!) eingeräumt
  • Widerrufsfrist von 4 Wochen anstatt 1 Monat eingeräumt (bei eBay, amazon)

Widerrufsadressat / Telefonnummer / Faxnummer

  • Keine Angaben zum Widerrufsadressaten
  • Bzgl. Widerrufsadressaten wird auf Impressum verwiesen
  • Telefonnummer in Widerrufsbelehrung angegeben
  • Widerrufsbelehrung enthält irreführende Angaben zur Faxnummer

Form der Belehrung

  • Widerrufsbelehrung in zu kleinem Scrollkasten
  • Bei eBay: Widerrufsbelehrung wird nur in Form einer Grafikdatei von einem externen Server eingeblendet und steht nicht im Quelltext des eBay-Angebots
  • Widerrufsbelehrung befindet sich an falscher Stelle (auch mich-Seite, …)

Inhalt der Belehrung - Rücksendekosten

  • Widerruf wird von Frankierung abhängig gemacht
  • Unfreie Warenrücksendung wird nicht angenommen
  • Rücksendekosten werden pauschal dem Käufer auferlegt
  • Falscher Warenwert bei Rücksendekostentragung angegeben (50 Euro statt 40, …)
  • Hinweis, dass auch bei einem höheren Warenwert als 40 Euro die Rücksendekosten dem Kunden in Rechnung gestellt werden, wenn zum Zeitpunkt des Widerrufs keine Anzahlung geleistet worden sei
  • Dem Kunden im Falle des Widerrufs nicht die verauslagten Versandkosten zu erstatten (obowhl die Pflicht dazu besteht).

Inhalt der Belehrung – Rechtsfolgen und Wertersatzpflicht

  • Generell: Widerrufsbelehrung enthält keine oder falsche Angaben zu Rechtsfolgen
  • Bei eBay die folgende Formulierung: "Im Übrigen kann der Verbraucher die Wertersatzpflicht vermeiden, indem er die Sache nicht wie ein Eigentümer in Gebrauch nimmt und alles unterlässt, was deren Wert beeinträchtigt."
  • Kein Hinweis, dass auch der Unternehmer die empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen herauszugeben hat
  • Hinsendekosten werden nicht erstattet

Inhalt der Belehrung – Art und Weise des Widerrufs/der Rücksendung

  • Hinweis, dass Widerruf auch durch Rücksendung der Ware erfolgen kann, fehlt
  • Hinweis, dass Widerruf nur durch Rücksendung der Ware erfolgen kann
  • Hinweis, dass Kontaktaufnahme zur Geltendmachung des Widerrufsrechts notwendig
  • Hinweis, dass eingeschweißte Ware durch Öffnen der Verpackung entsiegelt und damit vom Umtausch ausgeschlossen sei
  • Hinweis, dass Ware mit entfernten oder geöffneten Garantiesiegeln vom Umtausch ausgeschlossen sei
  • Hinweis, dass Ware mit Gebrauchsspuren vom Umtausch ausgeschlossen sei
  • Ausübung des Widerrufsrechts wird auf Rückgabe in Originalverpackung beschränkt
  • Ausübung des Widerrufsrechts nur bei Artikel in unbenutztem Zustand möglich

z.Z. ohne Zuordnung

  • Auftreten als Verbraucher/Privater trotz Unternehmereigenschaft bei eBay
  • Verwenden von Produktbildern, die nicht mit dem zu verkaufenden Produkt identisch sind, ohne Hinweis auf diese Tatsache
  • Unerlaubte Verwendung des CE-Zeichens oder pflichtwidrige Nichtverwendung des CE-Zeichens
  • Fehlende Pflichtangaben in E-Mail-Geschäftsbriefen
  • Irreführende Verwendung geschützter Weinbezeichnungen aus anderen Mitgliedstaaten der EG („Réserve“, „Grande Réserve“, …)
  • Beim Verkauf von Obst und Gemüse: Keine Kennzeichnung des Ursprungslandes
  • Ohne Hersteller des beworbenen Artikel zu sein und mit einer Angabe zu werben, die beim Kunden den Eindruck erwecken kann, er bestelle Waren unmittelbar beim Hersteller.
  • In einer Produktübersicht eines Artikels als Produktbild ein anderes Produkt abzubilden, als den konkret zur Bestellung angebotenen Artikel.
  • Sperrung der IP-Adresse des Mitwettbewerbers
  • Einsatz von Analyseprogrammen wie etwa Google-Analytics ohne eine entsprechend gefasste Datenschutzerklärung

 

Kurzpräsentation
Demo