
Die Firma electronicland24 mahnt nach wie vor zahlreiche Online-Händler ab, die angeblich gegen die Energieverbrauchskennzeichnungsverordnung (EnVKV) verstoßen. Was viele Händler nicht wissen: Auch Haushaltslampen können kennzeichnungspflichtig im Sinne der EnVKV sein.
Die Kennzeichnungspflicht gilt dabei für mit Netzspannung betriebene Haushaltslampen (Glühlampen und Leuchtstofflampen mit integriertem Vorschaltgerät) und Haushaltsleuchtstofflampen (einschließlich ein- und zweiseitg gesockelte Lampen und Lampen ohne integriertes Vorschaltgerät), selbst wenn diese nicht zur Verwendung im Haushalt vermarktet werden.
Hinweis: Wenn das Gerät vom Endverbraucher demontiert werden kann, ist die "Lampe" (für die die Kennzeichnungspflicht besteht) die eigentliche Lichtquelle.
Modellname/-kennzeichen der Lichtquelle / Gerätetyp
Leistungsdaten:
--> Energie-Effizienzklasse: z.B. B
Die Skala der Energieeffizienzklasse reicht von A (sehr effizient) bis G (weniger effizient).
--> Lichtstrom der Lampe: z.B. 1000 Lumen
Lichtstrom der Lampe, ausgedrückt in Lumen (lm), ermittelt nach dem Prüfverfahren, das in Artikel 1 Absatz 4 der Durchführungs-Richtlinie 98/11/EG festgelegt ist
--> Leistungsaufnahme: z.B. 40 Watt
Eingangsleistungsaufnahme der Lampe, ausgedrückt in Watt (W), ermittelt nach demselben Prüfverfahren
--> Mittlere Nennlebensdauer der Lampe: z.B. 1100 h
Mittlere Nennlebensdauer der Lampe, ausgedrückt in Stunden (h), ermittelt nach demselben Prüfverfahren. Wenn im Katalog keine anderen Angaben zur Lebensdauer der Lampe gemacht werden, kann diese Angabe entfallen.