10.12.2008
Energieetikettierung für Haushaltslampen – nicht vergessen
Dabei gilt die Kennzeichnungspflicht für mit Netzspannung betriebene Haushaltsleuchtstofflampen (inkl. ein- und zweiseitig gesockelter Lampen und Lampen ohne integriertes Vorschaltgerät) und Haushaltslampen (Leuchtstofflampen und Glühlampen mit integriertem Vorschaltgerät), sogar wenn diese nicht für die Verwendung im Haushalt vermarktet werden.
Anmerkung: Kann das Gerät vom Endverbraucher demontiert werden,
ist die ''Lampe'' (für welche die Kennzeichnungspflicht besteht) die eigentliche Lichtquelle.
Welche Lampen werden von der Kennzeichnungspflicht ausgenommen?
Lampen mit einer Leistungsaufnahme von unter 4 Watt (W)
Lampen mit einem Lichtstrom von über 6500 Lumen (lm)
Lampen, welche in erster Linie dafür vorgesehen sind, mit anderen Energiequellen wie z.B. Batterien eingesetzt und vermarktet zu werden
Lampen, welche nicht in erster Linie für das Erzeugen des sichtbaren Lichts (innerhalb eines
Wellenlängenbereichs zwischen 400 und 800 nm) vermarktet werden
Lampen, welche als Teil eines Gerätes vermarktet werden, dessen wesentlicher Verwendungszweck nicht die Lichterzeugung ist. Wird die Lampe aber getrennt zur Vermietung, zum Kauf oder zum Ratenkauf angeboten oder ausgestellt (beispielsweise als Ersatzteil), unterliegt sie wieder der Kennzeichnungspflicht.
Nötige
Kennzeichnung von Lichtquellen
Gerätetyp / Modellname/-kennzeichen der Lichtquelle
Leistungsdaten:
--> Energie-Effizienzklasse: z.B. B
Die Skala der Energieeffizienzklasse geht von A (äußerst effizient) bis G (weniger effizient).
--> Lichtstrom der Lampe: z.B. 1000 Lumen
Lichtstrom der Lampe, in Lumen (lm) ausgedrückt, nach dem Prüfverfahren ermittelt, welches in Artikel 1 Absatz 4 der Durchzuführungs-Richtlinie 98/11/EG festgelegt ist
--> Leistungsaufnahme: z.B. 40 Watt
Eingangsleistungsaufnahme der Lampe, in Watt (W) ausgedrückt, nach demselben Prüfungsverfahren ermittelt
--> Mittlere Nennlebensdauer der Lampe: z.B. 1100 h
Mittlere Nennlebensdauer der Lampe, in Stunden (h) ausgedrückt, nach demselben Prüfverfahren ermittelt. Werden im Katalog keine anderen Angaben zur Lebensdauer der Lampe gemacht, kann diese entfallen.