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17.11.2007

Energieetikettierung für Raumklimageräte

Abmahnung vermeiden: Wie sind Klimageräte im Internet zu kennzeichnen? Der nachfolgende Beitrag verschafft Ihnen einen Überblick über die notwendigen Pflichtangaben. Hinweis: Der Beitrag berücksichtigt die Richtlinie 2002/31/EG.

Notwendige Kennzeichnung:

 

Modellname/-kennzeichen des Klimageräts /Gerätetyp


Leistungsdaten:


--> Energie-Effizienzklasse: z.B. A
Die Skala der Energieeffizienzklasse reicht von A (sehr effizient) bis G (weniger effizient).


--> Näherungswert für den jährlichen Energieverbrauch bei durchschnittlich 500 Betriebsstunden: z.B. 414 kW
Ermittelt nach den Prüfverfahren der in Artikel 2 (der Richtlinie 2002/31/EG) genannten harmonisierten Normen


--> Kühlleistung, definiert als Kühlkapazität des Geräts in kW im Kühlbetrieb bei Volllast: z.B. 2,4 kW
Ermittelt nach den Prüfverfahren der in Artikel 2 (der Richtlinie 2002/31/EG) genannten harmonisierten Normen


--> Energieeffizienzgröße des Geräts im Kühlbetrieb bei Volllast: z.B. 2,9
Ermittelt nach den Prüfverfahren der in Artikel 2 genannten harmonisierten Normen


--> Gerätetyp: „Nur Kühlung“ oder „Kühlung/Heizung“?


--> Kühlungsart: „Luftkühlung“ oder „Wasserkühlung“?


--> Heizleistung (nur bei Geräten mit Heizfunktion), definiert als Heizkapazität des Geräts in kW im Heizbetrieb bei Volllast: z.B. 9,4 kW
Ermittelt nach den Prüfverfahren der in Artikel 2 (der Richtlinie) genannten harmonisierten Normen


--> Energie-Effizienzklasse der Heizfunktion (nur bei Geräten mit Heizfunktion): z.B. A
Die Skala der Energieeffizienzklasse reicht von A (sehr effizient) bis G (weniger effizient).


--> Geräuschemissionen bei Standardbetrieb: 24 db
Geräuschemissionen bei Standardbetrieb in Dezibel, ermittelt gemäß der Richtlinie 86/594/EWG



Anmerkung: Der vorliegende Beitrag wurde unter Mitwirkung unseres Praktikanten, Herrn Daniel Huber, erstellt.

 

Kurzpräsentation
Demo