
Abmahnung vermeiden: Wie sind Haushaltskühl- und – gefriergeräte sowie entsprechende Kombinationsgeräte im Internet zu kennzeichnen? Der nachfolgende Beitrag verschafft Ihnen einen Überblick über die notwendigen Pflichtangaben.
Hinweis: Der Beitrag berücksichtigt die Richtlinie 94/2/EWG, geändert durch die Richtlinie 2003/66 EG.
Modellname/-kennzeichen des Kühlschranks /Gerätetyp
Leistungsdaten:
--> Energie-Effizienzklasse: z.B. A
Die Skala der Energieeffizienzklasse reicht von A++ (niedriger Verbrauch) bis G (hoher Verbrauch).
--> Energieverbrauch kWh/Jahr (d.h. Energieverbrauch pro 24 h × 365): z.B. 288
Energieverbrauch in kWh/Jahr auf der Grundlage von Ergebnissen der Normprüfung über 24 h. Der tatsächliche Energieverbrauch hängt von der Nutzung und vom Standort des Geräts ab.
--> Nutzinhalt des Kühlfachs: z.B. 247 Liter
Nutzinhalt des Kühlfachs (5 °C) in Litern
--> Nutzinhalt des Gefrierfachs: z.B. 50 Liter
--> Sternkennzeichnung des Gefrierfachs (Anzahl Sterne): z.B. 4 Sterne
Sternkennzeichnung für das Gefrierfach
1 Stern = -6 °C geeignet zur kurzfristigen Lagerung von gefrorenen Lebensmitteln (ca. 1 Woche)
2 Sterne = -12 °C geeignet zur mittelfristigen Lagerung von gefrorenen Lebensmitteln (ca. 2 Wochen)
3 Sterne = -18 °C geeignet zur Lagerung von gefrorenen Lebensmitteln
4 Sterne = -18 °C geeignet zum Einfrieren und zur langfristigen Lagerung von Lebensmitteln
--> Geräuschemissionen: z.B. 43
Die Messung der Geräuschemission erfolgt gemäß der Richtlinie 86/594/EWG
Hinweis: Falls das Modell zu Einbauzwecken hergestellt wird, sollte dies angegeben werden.
Anmerkung: Der vorliegende Beitrag wurde unter Mitwirkung unseres Praktikanten, Herrn Daniel Huber, erstellt.