
Händler, die Textilerzeugnisse im Internet vertreiben, haben darauf zu achten, bezüglich der verwendeten Fasern keine Phantasiebezeichnungen zu verwenden. Nur, wie dürfen die Textilfasern überhaupt bezeichnet werden?
Dies ergibt sich aus Anlage 1 des Textilkennzeichnungsgesetzes, wonach Textilfasern wie folgt zu kennzeichnen sind.
für Fasern vom Fell des Schafes (Ovis aries). Die Bezeichnung "Wolle" darf auch zur Benennung eines Gemischs aus Fasern von der Schafschur und aus Haaren der unter Nummer 2 aufgeführten Tiere verwendet werden
für Haare nachstehender Tiere: Alpaka, Lama, Kamel, Kaschmirziege, Angoraziege, Angorakaninchen, Vikunja, Yak,Guanako, Kaschgoraziege (Kreuzung zwischen Kaschmirziege und Angoraziege), Biber,
Fischotter
für Haare von verschiedenen Tieren, soweit diese nicht unter den Nummern 1 und 2 genannt sind
für Fasern, die ausschließlich aus Kokons seidenspinnender Insekten gewonnen werden
für Fasern aus den Samen der Baumwollpflanze (Gossypium)
für Fasern aus dem Fruchtinneren des Kapok (Ceiba pentandra)
für Bastfasern aus den Stengeln des Flachses (Linum usitatissimum)
für Bastfasern aus den Stengeln des Hanfes (Cannabis sativa)
für Bastfasern aus den Stengeln des Corchorus olitorius und Corchorus capsularis sowie Fasern aus Hibiscus-cannabinus, Hibiscus sabdariffa, Abutilon avicenniae, Urena lobata, Urena sinuata
für Fasern aus den Blattscheiden der Musa textilis
für Fasern aus den Blättern der Stipa tenacis-sima
für Fasern aus der Frucht der Cocos nucifera
für Bastfasern aus den Stengeln des Cytisus scoparius oder des Spartium junceum
für Fasern aus dem Bast der Boehmeria nivea und der Boehmeria tenacissima
für Fasern aus den Blättern der Agave sisalana
für Fasern aus dem Bast der Crotalaria juncea
für Fasern aus dem Bast der Agave Fourcroydes
für Fasern aus dem Bast der Agave Cantala
für Fasern aus Zellulose-Acetat mit weniger als 92 vom Hundert jedoch mindestens 74 vom Hundert acetylierter Hydroxylgruppen
für Fasern aus den Metallsalzen der Alginsäure
für regenerierte Zellulosefasern nach dem Kupfer-Ammoniak-Verfahren
für nach einem geänderten Viskoseverfahren hergestellte regenerierte Zellulosefasern mit hoher Reißkraft und hohem Modul in feuchtem Zustand. Die Reißkraft (B(tief)c) in aufgemachtem Zustand und die Kraft (B(tief)M), die erforderlich ist, um in feuchtem Zustand eine Dehnung von 5 vom Hundert zu
erzielen, sind folgende:
B(tief)c (Zentinewton) >= 1,3 Wurzel aus T + 2 T
B(tief)my (Zentinewton) >= 0,5 Wurzel aus T
wobei T die mittlere längenbezogene Masse in Dezitex ist
für Fasern aus regeneriertem und durch chemische Agenzien stabilisiertem Eiweiß
für aus Zellulose-Acetat hergestellte Fasern, bei denen mindestens 92 vom Hundert der Hydroxylgruppen acetyliert sind
für bei Endlosfasern und Spinnfasern nach dem Viskoseverfahren hergestellte regenerierte Zellulosefasern
für Fasern aus linearen Makromolekülen, deren Kette aus mindestens 85 Gewichtsprozent Acrylnitril aufgebaut wird
für Fasern aus linearen Makromolekülen, deren Kette aus mehr als 50 Gewichtsprozent chloriertem Olefin (z.B. Vinylchlorid, Vinylidenchlorid) aufgebaut wird
für Fasern aus linearen Makromolekülen, die aus aliphatischen Fluor-Kohlenstoff-Monomeren gewonnen werden
für Fasern aus linearen Makromolekülen, deren Kette aus mehr als 50 und weniger als 85 Gewichtsprozent Acrylnitril aufgebaut wird
für Fasern aus synthetischen linearen Makromolekülen, dern Kette sich wiederholende Amidbindungen aufweist, von denen mindestens 85 vom Hundert an lineare aliphatische oder zykloaliphatische Einheiten gebunden sind
für Fasern aus linearen synthetischen Makromolekülen mit aromatischen Gruppen, deren Kette aus Amid- oder Imid-bindungen besteht, von denen mindestens 85 vom Hundert direkt an zwei aromatische Kerne gebunden sind und deren Imidbindungen, wenn vorhanden, die Anzahl der Amidbindungen nicht übersteigen dürfen
für Fasern aus synthetischen linearen Makromolekülen, deren Kette sich
wiederholende Imideinheiten aufweist
für durch Auflösungs- und Spinnverfahren in organischem Lösungsmittel *)
hergestellte regenerierte Zellulosefasern ohne Bildung von Derivaten
für Fasern aus linearen Makromolekülen, deren Kette zu mindestens 85 Masseprozent
aus Milchsäureestereinheiten besteht, die aus natürlich vorkommenden Zuckern
gewonnen werden, und deren Schmelzpunkt bei mindestens 135 Grad C liegt
für Fasern aus linearen Makromolekülen, deren Kette zu mindestens 85
Gewichtsprozent aus dem Ester eines Diols mit Terephtalsäure besteht
für Fasern aus gesättigten linearen Makromolekülen nicht substituierter
aliphatischer Kohlenwasserstoffe
für Fasern aus linearen gesättigten aliphatischen Kohlenwasserstoffen, in denen
jeder zweite Kohlenstoff eine Methylgruppe in isotaktischer Anordnung trägt, ohne
weitere Substitution
für Fasern aus linearen Makromolekülen, deren Kette eine Wiederkehr der
funktionellen Harnstoffgruppe (NH-CO-NH) aufweist
für Fasern aus linearen Makromolekülen, deren Kette eine Wiederkehr der
funktionellen Urethangruppen aufweist
für Fasern aus linearen Makromolekülen, deren Kette aus Polyvinylalkohol mit
variablem Acetalisierungsgrad aufgebaut wird
für Fasern aus drei verschiedenen Vinylmonomeren, die sich aus Acrylnitril, aus
einem chlorierten Vinylmonomer und aus einem dritten Vinylmonomer zusammensetzen,
von denen keines 50 vom Hundert der Gewichtsanteile ausweist
für elastische Fasern, die aus natürlichem oder synthetischem Polyisopren bestehen,
entweder aus einem oder mehreren polymerisierten Dienen, mit oder ohne einem
oder mehreren Vinylmonomeren, und die, unter Einwirkung einer Zugkraft um die
dreifache ursprüngliche Länge gedehnt, nach Entlastung sofort wieder nahezu in ihre
Ausgangslage zurückkehren
für elastische Fasern, die aus mindestens 85 Gewichtsprozent von segmentiertem
Polyurethan bestehen, und die, unter Einwirkung einer Zugkraft um die dreifache
ursprüngliche Länge gedehnt, nach Entlastung sofort wieder nahezu in ihre
Ausgangslage zurückkehren
für Fasern aus Glas
mit oder ohne Zusatz "Faser" oder ohne Zusatz "Faser" oder "Garn" als Beispiel für
Fasern aus verschiedenen und neuartigen Stoffen, die vorstehend nicht aufgeführt
sind.
für Fasern, die durch die Interaktion von zwei oder mehr chemisch verschiedenen
linearen Makromolekülen in zwei oder mehr verschiedenen Phasen entstehen (von denen
keine 85 % Gewichtsprozent übersteigt), die als wichtigste funktionale Einheit
Estergruppen enthält (zu mindestens 85 %) und die nach geeigneter Behandlung nach
einer Dehnung um die anderthalbfache ursprüngliche Länge sofort wieder nahezu in
ihre Ausgangslage zurückkehrt, wenn sie entlastet wird.
für Fasern aus mindestens 95 Gewichtsprozent Makromolekülen, zum Teil quervernetzt,
zusammengesetzt aus Ethylen und wenigstens einem anderen Olefin, und die, unter
Einwirkung einer Zugkraft um die anderthalbfache ursprüngliche Länge gedehnt, nach
Entlastung sofort wieder nahezu in ihre Ausgangslage zurückkehren.
Die durch das TextilKennzG vorgeschriebenen Bezeichnungen dürfen, auch in Wortverbindungen oder als Eigenschaftswörter, für andere Fasern nicht verwendet werden.
Für Fasern, die nicht in der Anlage 1 des TextilKennzG aufgeführt sind, ist eine Bezeichnung entsprechend dem Rohstoff, aus dem sie sich zusammensetzen, zu verwenden.
Zudem gibt es einige Besonderheiten, die bei bestimmten Bezeichnungen zu beachten sind: So darf