
"Beim 2. mal tuts nicht mehr ganz so weh". Dies war die Aussage eines Online-Händlers, der innerhalb einer Woche zweimal abgemahnt wurde. Die zweite Abmahnung bezog sich dabei auf Verstöße gegen das Textilkennzeichnungsgesetz, die zurzeit sehr häufig Gegenstand von Abmahnungen sind (insbesondere die Firma VK Fashion Retail GmbH & Co Schwerin KG mahnt häufig wegen angeblicher Verstöße gegen das TextilKennzG ab). Grund genug, um noch einmal auf die FAQ der IT-Recht Kanzlei hinzuweisen, die sich eingehend mit dem Thema "Textilkennzeichnung" beschäftigen.
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Auch interessant: Der Beitrag der IT-Recht Kanzlei zum Thema "Rohstoffgehaltsangaben sind nicht immer notwendig!"